Teilflächennutzungsplan Windkraft der Stadt Freiburg (ehemals 10. Änderung des Flächennutzungsplans)
Der Teilflächennutzungsplan Windkraft (ehemals 10. Änderung des Flächennutzungsplans) wurde am 20.07.2018 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.
Am 03.08.2018 wurde die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Der Teilflächennutzungsplan Windkraft ist damit wirksam.
Das Plangebiet des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft umfasst den gesamten Außenbereich des Stadtgebietes der Stadt Freiburg Plangebiet Anlagen zur Drucksache G-18/041. Im Zuge der Konzentrationszonenplanung konnte unter Anwendung der durch die Rechtsprechung und den Windenergieerlass Baden-Württemberg vorgegebenen Planungsmethodik eine Potenzialflächenkulisse zur weiteren Abwägung ermittelt werden.
Nähere Informationen zu den Zielsetzungen und den planerischen Inhalten enthält die Begründung zum Teilflächennutzungsplan der Stadt Freiburg i. Br. Anlagen zur Drucksache G-18/041. Weitere Informationen sind in der Zusammenfassende Erklärung. (391 KB)