Wasserrecht
Das Umweltschutzamt ist als Untere Wasserbehörde für den Vollzug sämtlicher wasserrechtlicher Vorschriften (zur Zeit sind dies über 80) zuständig.
Aufgaben im Einzelnen
- Wasserrechtliche Erlaubnisse
- Wasserrechtliche Genehmigungen
- Wasserrechtliche Planfeststellungen- und Plangenehmigungen
- Überwachung von Anlagen zum Umgang mit Wassergefähdenden Stoffen z.B. Heizöltanks
- Gewässeraufsicht
- Überschwemmungsgebiete / Wasserschutzgebiete
- Gefahrenabwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen/ Gewässeralarm
Wenn Sie ein Austreten wassergefährdender Stoffe (zum Beispiel Öl) bemerken, das zu einer Verunreinigung des Bodens oder Gewässers führen könnte, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Umweltschutzamt, der Feuerwehr oder der Polizei. Das Umweltschutzamt trifft in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen die Entscheidung, was zu tun ist.
Wasserrechtsanträge
Folgende Unterlagen sind einem Wasserrechtsantrag beizufügen:
- Schriftlicher Antrag
- Beschreibung des Vorhabens
- Lageplan
- Grundrissplan / Schnittplan
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Lediglich zur Anzeige gebracht werden müssen:
Erlaubnisse
Wer ein Gewässer (Grund- oder Oberflächengewässer) benutzen will, benötigt hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis, z.B. Tiefbrunnen zur Grundwasserentnahme
Genehmigungen
Wer Anlagen in oder an einem Oberflächengewässer errichten will, benötigt hierfür eine wasserrechtliche Genehmigung (z.B. Brücke, Steg, Ufermauer)
Planfeststellungen bzw. Plangenehmigungen
Wer ein Gewässer herstellen, beseitigen oder wesentlich umgestalten will, braucht hierfür eine wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung (z.B. Verdolung eines Gewässers im Rahmen eines Bauvorhabens).