Lärmaktionsplan 2012/ 2014

Lärm stellt eines der größten Umweltprobleme dar. Im Jahr 2002 wurde daher die EU-Umgebungslärmrichtlinie eingeführt. Das Hauptziel dieser Richtlinie ist es, schädliche Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu reduzieren. Zunächst wurden in der ersten Phase bis 2008 Ballungsräume mit über 250.000 Einwohnern berücksichtigt. In der zweiten Phase sollten bis 2013 Lärmaktionspläne erstellt werden. Die Gemeinden als zuständige Behörden sind verpflichtet bei Lärmproblemen einen Lärmaktionsplan zu erstellen.

Den ersten Lärmaktionsplan für Freiburg hat der Gemeinderat 2009 beschlossen. Im Jahr 2014 wurde der Plan fortgeschrieben. An der Erarbeitung des Lärmaktionsplans hat sich auch die Bürgerschaft mit Vorschlägen beteiligt. Unter anderem konnten Lärmpunkte auf einer Karte markiert werden.

Kontakt

Konzeptionelle Planung
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg

Weitere Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie auf den Seiten der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg