Elektromobilität in Freiburg

Ladesäulen in Freiburg
In Freiburg gibt es aktuell ungefähr 540 öffentlich zugängliche Ladepunkte an ungefähr 150 Standorten (Stand Februar 2025). Die Ladesäulen werden von privaten Unternehmen betrieben. Von den 540 öffentlich zugänglichen Ladepunkten befinden sich ungefähr 210 Ladepunkte an ca. 70 Standorten im öffentlichen (Straßen-)Raum. Die restlichen Ladepunkte sind halböffentlich, das bedeutet, dass sich die Ladesäulen auf privatem Grund befinden, sie aber öffentlich zugänglich sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Ladesäulen auf Parkplätzen von Supermärkten befinden. Die Bundesnetzagentur stellt eine Ladesäulenkarte mit allen öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Deutschland zur Verfügung.
In Freiburg betreiben derzeit sechs Unternehmen Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Auf den verlinkten Websites der Unternehmen finden Sie die Standorte der Ladeinfrastruktur sowie weiterführende Informationen wie die angebotene Ladeleistung und Strompreise.
Ausbau öffentlicher Ladesäulen
Im Jahr 2018 wurde ein Elektromobilitätskonzept (8,926 MB) durch die badenova für die Stadt Freiburg erarbeitet. Im Klimamobilitätsplan (60,492 MB) der Stadt Freiburg aus dem Jahr 2023 wurden darüber hinaus Ziele und Maßnahmen für die Elektrifizierung von Fahrzeugen in Freiburg definiert (Maßnahmenbereich A5). Die Strategie für den zukünftigen Ausbau der öffentlicher Ladeinfrastruktur wurde im Ladeinfrastrukturkonzept (2,196 MB) Freiburg 2030 festgehalten. Dieses Konzept wurde im April 2025 durch den Gemeinderat beschlossen.
Seit Ende Februar 2025 laufen zwei Interessenbekundungsverfahren, in deren Rahmen der weitere Ausbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichem Raum in Freiburg stattfindet. Informationen für Unternehmen, die öffentliche Ladeinfrastruktur in Freiburg errichten und betreiben möchten, finden sich auf dieser Website unter "Informationen für Ladeinfrastrukturbetreiber (CPOs)". Die Frist zum Einreichen von Standortwünschen im laufenden Interessenbekundungsverfahren ist abgelaufen. Derzeit können bis auf Weiteres keine neuen Standortwünschen bei der Stadt eingereicht werden. Sobald die Stadt ein neues Interessenbekundungsverfahren veröffentlicht, wird auch auf dieser Website darüber informiert.
Übersicht Förderprogramme Elektromobilität
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)
- Förderung von: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abwicklung durch KEA-BW
- Förderung für neue öffentlich zugängliche Ladestationen inkl. Netzanschluss und für vorbereitende Elektroinstallation für den Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften
- Zielgruppe: u.a. Unternehmen, Gesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Förderung: Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 Euro pro Ladepunkt, Bewilligungssumme mindestens 5.500 Euro (Fördermindesthöhe), Fördersatz 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Laufzeit: bis 31.12.2025
Details finden Sie auf der Website der L-Bank.
BW-e-Pflegefahrzeuge
- Förderung von: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abwicklung durch L-Bank
- Förderung durch Zuschuss zu Anschaffungskosten von vollelektrischen Kleinwägen (max. 4,1 m lang). In 3 Jahren können max. 30 Fahrzeuge gefördert werden.
- Zuschuss in Höhe von bis zu 7.000 Euro je Fahrzeug
- Zielgruppe: ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die in BW zugelassen sind
- Laufzeit: bis 31.12.2025
Details finden Sie auf der Website der L-Bank.
E-Lastenfahrräder
- Förderung von: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Abwicklung durch Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Förderung durch Zuschuss zu Anschaffungskosten, Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung
- Zuschuss in Höhe von bis zu 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.
- Zielgruppe: private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts
Details finden Sie auf der Website der BAFA.
FAQ Elektromobilität
Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein der Mobilitätswende und kann dazu beitragen, Treibhausgase im Verkehrsbereich erheblich zu reduzieren. Hier werden häufig gestellte Fragen im Rahmen von Elektromobilität beantwortet. Die Landesenergieagentur bietet außerdem einen Faktencheck (1,145 MB) zum Download an
Sind Elektroautos klimafreundlicher als Verbrenner?
Elektrofahrzeuge fahren lokal emissionsfrei, das heißt, sie stoßen weder CO2 noch gesundheitsschädliche Luftschadstoffe wie Stickoxide aus. Selbst mit dem aktuellen Strommix in Deutschland verursachen Elektrofahrzeuge über ihre gesamte Lebensdauer ca. 30 bis 50 Prozent weniger CO2-Emissionen als vergleichbare Verbrenner. Mit steigendem Anteil erneuerbarer Energien wird sich dieser Klimavorteil weiter vergrößern. Ein Elektroauto erreicht in Deutschland einen Klimavorteil gegenüber einem Benziner nach etwa vier Jahren oder 59.000 Kilometern Fahrleistung. Gegenüber einem Diesel erreicht ein Elektroauto diesen Vorteil nach etwa fünfeinhalb Jahren oder 71.000 Kilometern Fahrleistung.
Schränken mich Ladedauer und Reichweite von Elektroautos ein?
Elektrofahrzeuge haben in Bezug auf Reichweite und Ladedauer erhebliche Fortschritte gemacht. Die Realität zeigt, dass sie bereits heute eine praktikable Option für viele Fahrer sind, und die Reichweite einem Vielfachen der durchschnittlichen Tagesstrecke entspricht.
Eine vollgeladene durchschnittliche Batterie (ca. 40 Kilowattstunden) deckt bei einer durchschnittlichen Tagesstrecke von 36,9 Kilometern ohne Nachladen den Mobilitätsbedarf für eine Woche. Die meisten Elektrofahrzeuge bieten daher eine mehr als ausreichende Reichweite für den täglichen Gebrauch. Da 93,7 Prozent aller Pendlerstrecken weniger als 50 Kilometer lang sind, bietet das Elektroauto für die allermeisten Nutzungsmuster genügend Reichweite. Auch für längere Strecken wird das Angebot für Schnellladeinfrastruktur immer weiter verdichtet. Bereits jetzt wird die EU-Vorgabe erfüllt, die bis 2025 einen Schnellladepunkt alle 60 Kilometer entlang der Autobahn vorschreibt.
Gibt es genug Ladeinfrastruktur?
Es gibt bereits eine Vielzahl an öffentlichen Lademöglichkeiten sowie zahlreiche Förderprogramme von Bund und Ländern mit dem Ziel, den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter zu beschleunigen. Die öffentliche Ladeinfrastruktur wurde in den vergangenen Jahren bereits massiv ausgebaut. Inzwischen sind mit Stand 1. Januar 2024 123.449 öffentliche Ladepunkte (davon 25.233 Schnellladepunkte) in Deutschland verfügbar, von denen 21.812 (davon 3.375 Schnellladepunkte) in Baden-Württemberg installiert sind.
Sind Elektroautos effizienter als Verbrenner?
Elektrofahrzeuge zeichnen sich durch einen hohen Wirkungsgrad aus und sind deutlich energieeffizienter als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Auch gegenüber anderen alternativen Antriebstechnologien weisen sie einen klaren Effizienzvorteil auf.
Links wird der Anteil der Energie gezeigt, der zwischen Produktion und Fahrzeug („Well-to-Wheel“) verloren geht.
Rechts ist der Anteil der Energie abgebildet, der tatsächlich zur Fortbewegung genutzt wird.
Quelle: Darstellung der KEA-BW auf Basis von Daten der Agora Verkehrswende (2019) und Deutsche Umwelthilfe e.V. (2024)
Informationen für Ladeinfrastrukturbetreiber (CPOs)
Derzeit laufen zwei Interessenbekundungsverfahren (AC & DC), in deren Rahmen der Ausbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichem Raum in Freiburg stattfindet. Die Frist zum Einreichen von Standortwünschen im laufenden Interessenbekundungsverfahren ist im April 2025 abgelaufen. Derzeit können bis auf Weiteres keine neuen Standortwünschen bei der Stadt eingereicht werden. Wenn die Stadt ein neues Interessenbekundungsverfahren veröffentlicht, wird auch an dieser Stelle darüber informiert. Die letzten beiden Interessenbekundungsverfahren wurden im Februar 2025 im Amtsblatt (Ausgabe 882, Seite 10) bekanntgemacht.
Nachfolgend können Sie Informationen zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Freiburg herunterladen. Diese Informationen gelten für das im Februar 2025 bekanntgemachte Interessenbekundungsverfahren und sind vorbehaltlich Änderungen für potenzielle zukünftige Verfahren.
- Excel-Vorlage (10,8 KB) für die Beantragung von Flächen im öffentlichen Raum
- Excel-Tabelle (10,2 KB) verkehrsrechtlich angeordneter Ladeinfrastruktur, die noch nicht umgesetzt ist und/oder noch nicht im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur aufgeführt ist (Stand Februar 2025)
- Leitfaden für E-Ladesäulen Parkplätze (379,5 KB)
- Zonenabgrenzung zur Ermittlung von Entgelten für öffentliche Ladeinfrastruktur (4,359 MB)
- Potentialflächen für DC-Ladeinfrastruktur (53,514 MB)
- Merkblatt zur Errichtung barrierearmer Ladeinfrastruktur (Veröffentlichung im April 2025)
- Blanko-Gestattungsvertrag (Veröffentlichung im April 2025)