Landschaftsplan 2020

Der Landschaftsplan (LP) ist in Baden-Württemberg ein unverbindlicher Fachplan. Die landschaftsplanerischen Ziele müssen mit den Zielen der Raumplanung und anderen Belangen abgewogen werden. Verbindlichkeit erlangen sie nur insoweit, als sie in den Flächennutzungsplan (FNP) übernommen werden. Der FNP und der LP bilden gemeinsam die räumliche Gesamtplanung auf der kommunalen Ebene. Der LP ergänzt den FNP dabei thematisch um den Natur- und Landschaftsschutz sowie die Erholungsvorsorge, die im FNP nicht im Detail dargestellt werden.
Als langfristige strategische Naturschutzplanung setzt der Landschaftsplan räumliche und inhaltliche Schwerpunkte für den Schutz und die Entwicklung von Arten und Lebensgemeinschaften, für den Umwelt- und Ressourcenschutz, für die Landschaftspflege sowie für die Erholungsvorsorge. Diese Ziele und Maßnahmen des Planes werden vom Gemeinderat als Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen und damit als fachliche Richtschnur für die Arbeit der Naturschutzverwaltung und für kommunale Planungen festgelegt.
Der Landschaftsplan bereitet zudem die Umweltprüfung des FNP inhaltlich vor. Seine Erstellung ist inhaltlich und zeitlich eng mit der Flächennutzungsplanung verknüpft und bringt die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Siedlungsflächenentwicklung ein. Mit Hilfe der Umweltprüfung werden die im FNP ausgewiesenen Bauflächen im Vorfeld auf ihre Eignung geprüft.
Aktueller Landschaftsplan
Der aktuelle Landschaftsplan stammt aus dem Jahr 2006 und war auf einen Zeithorizont bis 2020 angelegt. Sie können diesen Plan und den Textteil im Folgenden ansehen:
Der LP2020 hat wesentlich dazu beigetragen, dass Freiburg ein national viel beachtetes Beispiel für eine ehrgeizige kommunale Umweltpolitik und eine konsequent nachhaltige Stadtentwicklung ist. Geänderte rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich der Landschaftsplanung und vor allem die dynamische Siedlungsentwicklung in Freiburg machen jedoch eine Neuausrichtung des Landschaftsplans erforderlich.
Der Gemeinderat der Stadt Freiburg hat daher am 29.09.2020 die Neuaufstellung des LP 2040 als Fachplan zum Flächennutzungsplan (FNP) 2040 beschlossen.
Grundlagenermittlung
Fachbeitrag Fauna zum Landschaftsplan
Vorauswertung für ein Zielarten- und Maßnahmenkonzept – Offenland
2010 stand die erste Aktualisierung der Daten an, die dem Landschaftsplan 2020 zugrunde liegen. Ziel des Fachbeitrags Fauna war es, die besonders schutzbedürftigen Arten des Offenlands der Freiburger Gemarkung zu ermitteln, ihre derzeitige Bestandssituation zu bewerten und den vorrangigen Maßnahmenbedarf zur ihrer Bestandssicherung aufzuzeigen. Hierbei handelt es sich um sog. Zielarten, die aufgrund ihrer Seltenheit oder Gefährdungsdisposition unter fachlichen Gesichtspunkten bedeutsam sind, gleichzeitig jedoch keinen strengen rechtlichen Schutzstatus innehaben.
Demnach hat Freiburg eine besondere Schutzverantwortung für die Artengemeinschaften der besonnten Flachgewässer sowie der strukturreichen Weinberge und Lössböschungen des Tunibergs. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es einer kurzfristigen Maßnahmenumsetzung. Das vordringlichste Handlungsfeld betrifft drei Aspekte:
- die Neuanlage besonnter Flachgewässer
- die Zurückdrängung fortschreitender Gehölzentwicklung in sonnenexponierten Rebböschungen des Tunibergs sowie
- die Optimierung der verbliebenen Zaunammer-Bruthabitate