Verkehrsberuhigte Bereiche

Spielstraße mit Piktogramm, Poller, markierten Parplätzen, versetzen Parkflächen und Spielbereich

Neben der in Freiburg Anfang der 1990er-Jahre im gesamten Stadtgebiet umgesetzten flächenhaften Ausweisung von Tempo-30-Zonen in Wohngebieten stellt die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen eine wichtige Möglichkeit dar, die Umfeldqualität in den Wohnquartieren weiter zu verbessern. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung von wohnungsnahen Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder im öffentlichen Straßenraum. Zugleich schaffen verkehrsberuhigte Bereiche aber auch Aufenthaltsangebote für alle Altersgruppen und werden häufig wegen der mit ihnen erzielten Senkung der Fahrgeschwindigkeiten auch allgemein als Verbesserung der Wohnqualität wahrgenommen.

Aus diesen Gründen werden seit Anfang der achtziger Jahre in Neubaugebieten vermehrt verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen. Da ein gleiches Bedürfnis auch in den vorhandenen Straßen in älteren Wohngebieten besteht, wurde ergänzend hierzu 1996 in Freiburg ein besonderes Konzept zur nachträglichen Umwandlung bestehender Wohnstraßen in verkehrsberuhigte Bereiche entwickelt. Hierbei werden - nach sorgfältiger Prüfung und sofern dies von den Anwohner*innen mehrheitlich befürwortet wird - bestehende Straßen so umgestaltet, dass diese den Anforderungen eines verkehrsberuhigten Bereiches entsprechen.

Im Freiburger Stadtgebiet sind derzeit insgesamt 191 verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen. Hiervon wurden 19 bestehende Wohnstraßen nach dem Freiburger Konzept umgewandelt.

Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche in Neubaugebieten

Bei Neuplanungen - beispielsweise bei den verkehrsberuhigten Bereichen in neuen Wohngebieten - wird der Straßenraum im Regelfall ohne die sonst übliche Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn ausgebaut. Dieser "niveaugleiche Ausbau" verdeutlicht den Aufenthaltscharakter und die gleichberechtigte Nutzung durch Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Kraftfahrer*innen (Mischnutzung durch die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden) und wird oft bereits im Bebauungsplan festgelegt.

Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche in bestehenden Wohnstraßen

Bestehende Straßen in älteren Wohngebieten weisen meist den üblichen Straßenquerschnitt mit seitlichen, durch Bordstein abgetrennten Gehwegen auf. Um auch hier verkehrsberuhigte Bereiche ohne einen aufwändigen Umbau einrichten zu können, sieht das Konzept der Stadt Freiburg vor, mit einfachen Mitteln einzelne Straßen so umzugestalten, dass diese von Verkehrsteilnehmer*innen neben der Beschilderung auch im Charakter als "Spielstraße" wahrgenommen werden. Dazu dienen Querstreifen und Poller im Eingangsbereich, farbige Bodenpiktogramme, Einengungen, versetzte Parkplätze und gesonderte Spielbereiche. Durch damit verbundene Neuaufteilung der Flächen zugunsten der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität kann es dabei zu einer Verringerung von Parkmöglichkeiten in der betreffenden Straßen kommen.

Bestehende Wohnstraße wird verkehrsberuhigter Bereich

Soll eine bestehende Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden, ist eine breite Zustimmung der Anwohner*innen erforderlich.

Bei entsprechender Eignung wird deshalb durch das Garten- und Tiefbauamt eine förmliche "Votumsabfrage" unter allen Anwohnenden der Straße bzw. des betreffenden Straßenabschnitts durchgeführt, der eine konkrete Planung beigefügt ist, aus der die Anwohner*innen erkennen können, welche Konsequenzen mit einer Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich verbunden sind (u. a. ggf. Verlust an Parkplätzen).

Bei positivem Votum der Anwohnenden wird die betreffende Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt.

Bitte beachten:
Wegen vieler bereits vorliegender und noch nicht beschiedener Alt-Anträge können wir derzeit keine neuen Anträge mehr annehmen.
Wir bedauern diesen Schritt und beabsichtigen, zeitnah neue Anträge zu ermöglichen.

So verhalten Sie sich im verkehrsberuhigten Bereich richtig

Damit die Anwohner*innen und insbesondere Kinder die verkehrsberuhigten Bereiche ohne Gefährdung als Ort zum Aufenthalt und zum Spielen nutzen können, bitten wir Sie ob als Anwohner*in oder als Besucher*in des Quartiers die beiden wichtigsten Regeln im verkehrsberuhigten Bereich unbedingt einzuhalten: Fahren nur mit Schrittgeschwindigkeit, Parken nur in den markierten Flächen Bitte respektieren Sie, dass in verkehrsberuhigten Bereichen einzelne Flächen zum „Bespielen" bzw. zur Förderung des Aufenthalts frei gehalten werden und dass Parken deshalb nur auf den gekennzeichneten Flächen zulässig ist.

Das oberste Gebot für alle Benutzer eines Verkehrsberuhigten Bereichs heißt: Gegenseitige Rücksichtnahme

Dieses Miteinander der Verkehrsteilnehmer*innen ist besonders wichtig, weil in vielen dieser Straßen nicht mehr die übliche Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg - beispielsweise durch eine Bordsteinkante - gegeben ist.

Nach § 3 Abs. 2a StVO sind Sie als Fahrzeugführer*innen ohnehin verpflichtet, sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmenden ausgeschlossen ist.

Die wichtigsten „Spielregeln" für alle - für Fahrer*innen von Fahrzeugen ebenso wie für Fußgänger*innen - haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Autofahrer*innen (gilt auch für Fahrrad-, Mofa-, Moped- und Motorradfahrende)

  • Sie müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten (In Gerichtsurteilen wurden hierfür maximal 10 km/h toleriert).
  • Fahrzeugführende dürfen die Fußgänger*innen weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Das Ein- oder Aussteigen sowie das Be- oder Entladen sind davon ausgenommen.
  • Wer einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, hat sich so zu verhalten, als fahre er aus einem Grundstück heraus, d.h., dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (z. B. haben querende Fußgänger*innen Vorrang).

Fußgänger*innen

  • Sie dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt (Kinder unterliegen aber auch hier der Aufsichtspflicht der Eltern).
  • Sie dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

Kontakt

Garten- und Tiefbauamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg

Tel. 0761 201-4682
gut@stadt.freiburg.de