Naturschutzbeirat

Das Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) Baden-Württemberg ermöglicht in § 61 Abs. 2 NatSchG den unteren Naturschutzbehörden die Bildung eines Naturschutzbeirates. Der Naturschutzbeirat berät die untere Naturschutzbehörde im Umweltschutzamt der Stadt Freiburg bei wichtigen Entscheidungen, hat aber auch die Möglichkeit Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten und sich in der Vermittlung der Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz in der Öffentlichkeit zu engagieren.
 
Die Einrichtung des Beirats eröffnet der unteren Naturschutzbehörde die Möglichkeit, sachkundige Persönlichkeiten aus unterschiedlicher Fachrichtung zu berufen. Damit soll gewährleistet werden, dass ein breites Fachwissen in naturschutzrechtliche Entscheidungen von gesamtstädtischer Bedeutung Eingang findet. Hierzu werden verschiedene Institutionen (u.a. Naturschutzverbände, Gemeinderatsfraktionen) gebeten Mitglieder vorzuschlagen. Dabei ist entscheidend, dass die Mitglieder als Träger ihres Fachwissens und nicht als Interessensvertreter_innen der jeweiligen Institutionen für den Beirat ausgewählt und benannt werden. Die abschließende Berufung der Mitglieder obliegt der unteren Naturschutzbehörde im Umweltschutzamt.
 
Die Mitglieder und ihre Vertreter werden auf die Dauer von 5 Jahren bestellt. Im Februar 2021 erfolgte die Berufung des neuen Naturschutzbeirates. Die 9. Amtsperiode des Naturschutzbeirates dauert bis zum 31. Januar 2026.

Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2016101 Sekretariat
Fax +49 761 2016199