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Schulkindbeförderung

Fahrender Bus

Schüler*innen, die nicht in der Nähe ihrer Schule wohnen, sind oft darauf angewiesen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Unterricht zu kommen.

Kostenerstattung

Die Stadt Freiburg erstattet die notwendigen Kosten der Beförderung nach Abzug eines Eigenanteils oder gewährt einen Zuschuss zu den Kosten. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Infoschreiben, das Sie im Sekretariat Ihrer Schule erhalten.

Die Einzelheiten (z.B. Ansprüche, Voraussetzungen, Höhe des Eigenanteils beziehungsweise Zuschusses, Verfahren, Abgrenzung der Kosten) werden von der Stadt Freiburg in eigener Zuständigkeit (siehe Satzung (26,2 KB)) geregelt.

Erkundigen Sie sich bei Fragen zur Schülerbeförderung oder zur Kostenerstattung bei der jeweiligen Schule oder beim Amt für Schule und Bildung.

Achtung: Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebots besteht nicht.

Kontakt

Amt für Schule und Bildung
SchülerspezialverkehrHerr Dominik DenkDominik.Denk@stadt.freiburg.de

ÖPNV / Erstattung von BeförderungskostenFrau Annette BunkAnnette.Bunk@stadt.freiburg.de