Bezahlbares Wohnen

Miethöhe

Blick auf Mietwohnungen in Freiburg

Seit Anfang 2022 überprüft die Stadt Freiburg in Kooperation mit der Mietenmonitor UG online eingestellte Wohnungsinserate auf mögliche Mietpreisüberhöhungen beziehungsweise Mietwucher.

Der Verdacht auf eine Mietpreisüberhöhung ist gegeben, wenn die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt (§ 5 WiStrG). Für den Verdacht auf Mietwucher muss die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mindestens 50 Prozent überschreiten (§ 291 StGB).

In Freiburg gilt zusätzlich die Mietpreisbremse (§ 556d BGB). Diese regelt, dass in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Bei der Ermittlung der rechtlich zulässigen Miete hilft Ihnen der Mietspiegelrechner. Weitere Infos und Antworten auf die häufigsten Fragen zur zulässigen Miethöhe finden Sie unter der Rubrik Mietspiegel und in unseren FAQs.

Bei Fragen zur Mietpreisbremse und der Modernisierungserhöhung handelt es sich um zwei der schwierigsten, rechtlichen Themen des Mietrechts. Zudem sind die meisten relevanten Vorschriften relativ neu, so dass es hierzu noch keine gefestigte Rechtsprechung gibt. Die Stadt weist daher darauf hin, dass für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier dargestellten Aussagen keine Gewähr übernommen werden kann. Wir empfehlen, im Falle konkreter, auf ein einzelnes Mietverhältnis bezogener Fragen eine_n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu kontaktieren oder bei den Interessenvertretungen von Mieter*innen und Vermieter*innen um rechtliche Beratung nachzusuchen.

Referat für bezahlbares Wohnen
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg