Die Grünflächen sind im vorgegebenen Rahmen allgemein zugänglich. Um die Aufenthaltsqualität in den Parks und Grünanlagen zu gewährleisten und ein konfliktfreies Miteinander zu ermöglichen, gelten besondere Regeln, die in der Polizeiverordnung (205,7 KB) und in der Parkanlagensatzung (5,456 MB) festgehalten sind. Ausklappen
Wo gilt die Parkanlagensatzung?
Was regelt die Parkanlagensatzung?
Die Satzung regelt unter anderem die Leinenpflicht für Hunde sowie das Fütterungsverbot von freilebenden Tieren, das Rauchen und den Einsatz von offenem Feuer, die Nutzung von fahrbaren Untersätzen, ein Übernachtungsverbot oder die allgemeine Nachtruhe, die von 22 bis 6 Uhr eingehalten werden muss.
Ab 23 Uhr ist der Betrieb von Tonwiedergabegeräten wie Bluetooth- und Handyboxen sowie das Musizieren mit Instrumenten verboten. Alle Regeln im Überblick gibt es unter www.freiburg.de/ortsrecht oder direkt zum Nachlesen in der Parkanlagensatzung (5,456 MB).
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