Allgemeine Informationen
Heiraten in Lehen
Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, an dem einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat; die Ehe selbst kann bei jedem anderen Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Wohnsitzstandesamt über die benötigten Unterlagen und legen Sie diese dort vor.
Nach der Prüfung und Feststellung der Ehevoraussetzungen kann ein Eheschließungstermin vereinbart oder die Papiere gegebenenfalls an ein anderes Standesamt weitergeleitet werden. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen.
Sollten Sie von außerhalb zur Eheschließung nach Lehen kommen, können Sie sich gerne vorab über die Verfügbarkeit eines Termins informieren (0761/8887115 oder per Mail.) Eine verbindliche Reservierung wird allerdings erst vorgenommen, wenn uns die Unterlagen auch tatsächlich vorliegen.
Sie wohnen in Freiburg-Lehen? Gerne erteilen wir Ihnen Auskünfte zu den benötigten Unterlagen.
Sie können im Rathaus in Lehen heiraten. In der Zeit von April bis Oktober gibt es zudem auch die Möglichkeit, die Trauung im Türmle am Lehener Bergle durchzuführen.
neues Namensrecht 01.05.2025
Zum 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft.
Termine für Namensänderungen im Rahmen des neuen Namensrechts können Sie ab Mitte April 2025 buchen bzw. anfragen.
Namensführung in der Ehe
Bitte informieren Sie sich hier über die Namensführung in der Ehe:
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU
Namensführung Ihrer Kinder
Bitte informieren Sie sich hier über die Namensführung Ihrer Kinder:
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.freiburg.de/namensrecht