Kontakt
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Fahrplanauskunft
Auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de
Einbuergerung@stadt.freiburg.de
Telefon 0761 201-6470
Fax 0761 201-6495
Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können, nutzen Sie bitte unser Kontakt-Formular.
Zuständigkeiten
Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist:
- bei Wohnort in Freiburg: die Ausländer- und Staatsangehörigkeitsabteilung der Stadt Freiburg
- bei Wohnort im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: die Ausländerbehörde/Fachgruppe Ordnungsrecht und Staatsbürgerschaft des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald
- bei Wohnort im Ausland: die Deutsche Auslandsvertretung/Bundesverwaltungsamt