Mägde in der Frühen Neuzeit
Mägde bildeten unter den lohnarbeitenden Frauen der Frühen Neuzeit eine bedeutende Gruppe. Während ihr Großteil nur bis zur Heirat in der Stellung als Magd arbeitete, war es etwa jede siebte, die zeitlebens im Gesindedienst blieb.
Für ihre Arbeit erhielt die Magd neben einem Lohn in Form von Geld auch Bekleidung. Außerdem hatten die Hausherr_innen, für die sie arbeiteten, für Kost und Logis zu sorgen. Für diesen Mischlohn gab es – im Gegensatz zum heutigen Mindestlohn – einen Maximallohn, der durch die Obrigkeiten in sogenannten Gesindeordnungen geregelt wurde. So sollte sichergestellt werden, dass den Herrschaftshaushalten stets genügend preisgünstige Arbeitskräfte zur Verfügung standen. Der Verdienst von Frauen lag im Gesindedienst in der Regel unter dem der Männer.
Die Gesindeordnungen des 16. bis 18. Jahrhunderts regelten nicht nur die gegenseitigen Verpflichtungen, die Gesinde und Hausherr beziehungsweise Hausfrau miteinander eingingen. Sie regelten auch das Betragen, das die Knechte und Mägde zeigen sollten. Besonders für Frauen bedeutete dies, dass sie ein "redliches Leben" zu führen hatten und keusch und zurückgezogen leben sollten. Für Mägde, die wegen eines "Unzuchtvergehens" gerichtlich belangt wurden, hatte dies fatale Folgen. Gleichzeitig hielten sich nicht alle Hausherren an die ihnen in Gesindeordnungen auferlegte Pflicht, für die "christlich-redliche Lebensführung" ihrer Bediensteten Sorge zu tragen, wie das Beispiel Barbara Lauerin zeigt.
Die Gerichtslaube
Die Gerichtslaube ist das älteste Ratsgebäude der Stadt Freiburg. Erbaut wurde es um 1300. Damals wurde das Gebäude noch nicht als "Gerichtslaube" genutzt. Der Ort der Gerichtsbarkeit befand sich bis ins 15. Jahrhundert auf dem Fischmarkt, also beim heutigen Bertoldsbrunnen. Erst nachdem der Bau in den 1550er Jahren vergrößert wurde, veränderte sich auch die Nutzung: Der Saal im Untergeschoss wurde nun als Gerichtssaal verwendet – daher der heutige Name "Gerichtslaube". Im oberen Geschoss tagte bis 1901 der Freiburger Stadtrat. Heute dient es vor allem für öffentliche Empfänge.
Ihre große Bekanntheit verdankt die Gerichtslaube aber einem ganz anderen Ereignis: 1498 tagte hier der Reichstag unter König Maximilian I.
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