Rat und Hilfe für Jugendliche

Du bist nicht allein: Hier gibt es Rat, Unterstützung und Hilfe bei allen Fragen, Sorgen, Problemen und Ängsten in jeder Lebenslage - kostenlos und anonym.

Trauriges Mädchen mit Handy

Stress mit Eltern oder Freunden? Mobbing oder Abzocke im Internet und Klassenzimmer? Angst, Missbrauch, Essstörungen, Depression oder Sucht? Bei der Nummer gegen Kummer könnt ihr montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr kostenlos und anonym anrufen und über alle eure Sorgen reden. Die Gespräche sind vertraulich, eure Nummer erscheint nicht auf dem Display und das Gespräch nicht auf der Telefonrechnung eurer Eltern.

Du verzweifelst am Leben und hast Selbstmordgedanken? Du hast einen Suizidversuch hinter dir oder machst dir Sorgen um eine Freundin oder einen Freund? U25 berät und begleitet bei Krisen - telefonisch, persönlich oder per Mail. Deine IP-Adresse wird nicht erfasst.

Das Frauen- und MädchenGesundheitsZentrum (FMGZ) informiert und berät Mädchen kostenlos und vertraulich zu gesundheitlichen Themen wie Körpergefühl, Pubertät, Sexualität oder Selbstverletzung - persönlich oder am Telefon.

Du hast das Recht, über deinen Körper zu bestimmen. Du darfst selbst entscheiden, wo deine Grenzen sind. Du kannst dir Hilfe holen. Die Beratungsstelle unterstützt Mädchen, die sexuellen Missbrauch erleben oder erlebt haben - telefonisch, persönlich oder bei der anonymen E-Mail-Beratung.

Wenn Du sexuellen Missbrauch erlebst oder erlebt hast, darfst Du Dir Hilfe holen! Auch dann, wenn Dir gesagt wurde, dass Du niemandem davon erzählen darfst. Wendepunkt berät und unterstützt Jungen und Mädchen - anonym und kostenlos.

Du glaubst, dass sich eine Person aus deinem Umfeld salafistisch radikalisiert? Du hast theologische Fragen zum muslimischen Glauben? Der Wegberater bietet persönliche und vertrauliche Beratungsgespräche in einer geschützten Umgebung.

Mit dem Jugendschutzgesetz sollen Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen geschützt werden. Das umfasst die altersgerechte Abgabe von Computerspielen, den Aufenthalt in Discotheken, den Kinobesuch oder die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren. Das Gesetz richtet sich nicht an Kinder und Jugendliche, sondern an Veranstalter und Gewerbetreibende. Sie haben für den Jugendschutz zu sorgen und werden bei Verstößen mit hohen Bußgeldern zur Verantwortung gezogen.

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