Bewohnerparken

Der Bewohnerparkausweis ist eine Parkberechtigung für Bewohner*innen in bestimmten Parkgebieten. Je nach Parkgebiet innerhalb der Stadt Freiburg wird eine

  • Sonderparkberechtigung (grüner Ausweis)
  • oder eine Ausnahmegenehmigung (blauer Ausweis) ausgestellt.

Der grüne Ausweis wird für Parkgebiete ausgegeben, welche nach dem Trennprinzip organisiert sind. Dort ist ein Teil der Parkplätze ausschließlich für Bewohner*innen reserviert, für alle anderen öffentlichen Parkplätze müssen Einzel-Parkscheine gelöst werden.

Der blaue Ausweis wird für Parkgebiete ausgegeben, welche im Mischprinzip organisiert sind. Dort sind in der Regel alle öffentlichen Parkplätze gebührenpflichtig, mit dem Ausweis können diese ohne Lösen eines Parkscheines benutzt werden.

Neues Gebiet: Bewohnerparken in Zähringen startet im Juli

Die Stadtverwaltung ordnet im Sommer das Parken im "Quartier Offenburger Straße" neu, um dauerhaft für freie Geh- und Rettungswege zu sorgen. Dafür wird das gesamte Quartier vom Komturplatz im Süden bis zur Buchenstraße im Norden zusammen als Bewohnerparkgebiet ausgewiesen, ebenso die benachbarten Straßen östlich der Zähringer Straße (Stuttgarter, Zähringer, Hinterkirch-, Lamey- und Wackerstraße sowie Kirchhofweg) und ab 1. Juli 2025 in die Parkraumbewirtschaftung einbezogen (siehe Plan (552,5 KB)).

Derzeit können noch keine Bewohnerparkausweise für das neue Gebiet beantragt werden. Sobald das möglich ist, werden die Bewohner*innen des Quartiers per Anschreiben informiert. Bei allgemeinen Fragen zur Parkraumplanung und den zukünftigen Parkregelungen im Quartier wenden Sie sich bitte an verkehrsplanung@freiburg.de.

Gebühren

Seit Dezember 2023 beträgt die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis mit einem Jahr Gültigkeit 200 Euro (Rechtsverordnung zum Bewohnerparken).

Besuchsregelung in Bewohnerparkgebieten

Besucher*innen, Kund*innen und Gäste können auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum parken. Hiervon ausgenommen sind Parkplätze, deren Nutzung durch Beschilderung beschränkt ist: Parkplätze für Behinderte, für Bewohner*innen (Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis"), für Carsharing-Fahrzeuge, Parkplätze an Elektroladesäulen oder Plätze mit eingeschränktem Haltverbot. Es gelten die Tarife der jeweiligen Parkgebührenzone.

Bewohner*innen, die über einen längeren Zeitraum Besuch erwarten, haben die Möglichkeit eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung (bis zu max. 4 Wochen im Jahr / 15 Euro pro angefangene Woche) zu beantragen. Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie bitte an die Straßenverkehrsbehörde im Garten- und Tiefbauamt. Weitere Infos...

Kontakt

Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement
- Bürgerservice -
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon: +49 761 201-5633
bs-ausweis@stadt.freiburg.de