Im Ergebnis der Einzelfallprüfungen und -abwägungen beinhaltet der Entwurf zum Lärmaktionsplan folgende Festlegungen zum Geschwindigkeitsniveau:
Bislang 50 km/h tags, 30 km/h nachts, künftig 30 km/h tags und nachts:
- Waldkircher Straße – Friedhofstraße – Hohenzollernstraße – Eschholzstraße nördlich der Haslacher Straße
- Stefan-Meier-Straße
- Habsburgerstraße
- Friedrichstraße – Friedrichring – Leopoldring – Schlossbergring – Greiffeneggring / Schwabentorring
- Günterstalstraße zwischen Lessingstraße / Kaiserbrücke und Konrad-/Erwinstraße (südlich davon gilt bereits durchgängig Tempo 30)
- Kronenstraße – Basler Straße zwischen Schwimmbadstraße und Heinrich-von- Stephan-/Merzhauser Straße
- Wiesentalstraße zwischen Bahnüberführung Hauptstrecke Rheintalbahn und Merzhauser Straße (bislang westlich der Oltmannstraße 30 km/ nachts, östlich der Oltmannstraße 50 km/h tags und nachts)
- Hansjakobstraße östlich der Emil-Gött-Straße
- Kappler Straße westlich dem Zenlinweg
Bislang 50 oder 40 km/h tags und nachts, künftig 30 km/h tags und nachts:
- Berliner Allee zwischen Bahnüberführung Breisacher Bahn / Elefantenweg und Sundgauallee
- Karlsruher Straße zwischen Waldkircher Straße und Zähringer Straße / Bahnüberführung Hauptstrecke Rheintalbahn
- Schnewlinstraße zwischen Wilhelmstraße / Zentraler Omnibusbahnhof (südliche Zufahrt) und Faulerstraße / Anschluss B 31 a
- Breisacher Straße zwischen Berliner Allee und Marchstraße / Bahnüberführung Hauptstrecke Rheintalbahn
- Schwarzwaldstraße im Ortsteil Ebnet zwischen Klein Grün und Hirschenhofweg / Steinhalde (bislang 40 km/h)
- Eschholzstraße zwischen Dorfbach (Quartier Gutleutmatten) und Basler Straße
Bislang 50 km/h tags und nachts, künftig 30 km/h nachts
- Opfinger Straße zwischen Betzenhauser Weg / Am Lindenwäldle und Krozinger Straße / Rankackerweg
Bislang 30 km/h tags (werktags), 50 km/h nachts, künftig 30 km/h tags und nachts:
(aus Lärmschutz und aus Verkehrssicherheitsgründen im Umfeld schutzbedürftiger Einrichtungen)
- Elsässer Straße im Stadtteil Mooswald (zwischen Im Rehwinkel / Obere Lachen und Berliner Allee)
- Sundgauallee zwischen Paduaallee und Betzenhauser Torplatz
- Uffhauser Straße
Bislang 80 km/h tags und nachts, künftig 60 km/h tags und nachts:
- Isfahanallee zwischen Bahnüberführung Güterbahnstrecke und Brücke über
die Tullastraße
Abgestufte Tempobeschränkungen auf der B 31 a westlich der Kronenbrücke
Entlang der B 31 a gibt es einerseits erheblichen Handlungsbedarf an Lärmminderungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Uferstraße und der Haslacher Straße in Haslach, der Vogesen- und der Ferdinand-Weiß-Straße im Stühlinger, der Lessingstraße in der Wiehre und der Faulerstraße in der Innenstadt, aber auch entlang dem intensiv für die Naherholung genutzten Dietenbachpark.
Andererseits ist wegen des Charakters der Straße (Kraftfahrstraße, anbaufrei, teilweise ohne Sichtkontakt zur schutzbedürftigen Bebauung, mit Lärmschutzwänden ausgestattet, wenn auch unzureichend) und wegen ihrer Funktion als B 31a, Autobahnzubringer und mit Abstand wichtigste Ost-West-Achse in Freiburg ein anderes Geschwindigkeitsniveau als 30 km/h angemessen und für die Verkehrsteilnehmer* innen vermittelbar. Hinzu kommt, dass die Abschnittsbildung die Standorte der vorhandenen Wechselverkehrszeichen berücksichtigen muss. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen sieht der Entwurf des LAP die folgenden abgestuften Geschwindigkeitsbeschränkungen vor:
Südliche Richtungsfahrbahn, Fahrtrichtung Osten (Dreisamtal, Schwarzwald):
- BAB A 5 bis Anschluss Paduaallee / Tel-Aviv-Yafo-Allee:
unverändert 100 km/h - Anschluss Padua-/Tel-Aviv-Yafo-Allee bis Anschluss Berliner Allee:
künftig 80 km/h tags und nachts (bislang 100 km/h) - Anschluss Berliner Allee bis Ende Trogbauwerk östlich der Bahnüberführung Güterbahnstrecke (Höhe Luckenbachweg):
künftig 70 km/h tags und nachts (bislang 80 km/h) - Ende Trogbauwerk östlich der Bahnüberführung Güterbahnstrecke (Höhe Luckenbachweg) bis Anschluss Schnewlinbrücke / Heinrich-von-Stephan-Straße:
künftig 50 km/h tags und nachts (bislang 60 km/h) - Anschluss Schnewlinbrücke / Heinrich-von-Stephan-Straße bis Kronenbrücke / Kronenstraße:
künftig 30 km/h tags und nachts (bislang 50 km/h)
Nördliche Richtungsfahrbahn, Fahrtrichtung Osten (Dreisamtal, Schwarzwald):
- Gartenstraße / Werthmannstraße bis Anschluss Wilhelmstraße:
künftig 30 km/h tags und nachts (bislang 50 km/h) - Anschluss Wilhelmstraße bis Bahnüberführung Hauptstrecke Rheintalbahn:
künftig 50 km/h tags und nachts (bislang 60 km/h) - Bahnüberführung Hauptstrecke Rheintalbahn bis östlich der Bahnüberführung Güterbahnstrecke (Höhe Ferdinand-Weiß-Straße 110):
künftig 60 km/h tags und nachts (bislang überw. 80 km/h) - Östlich der Bahnüberführung Güterbahnstrecke (Höhe Ferdinand-Weiß-Straße 110) bis Anschluss Berliner Allee:
künftig 80 km/h tags und nachts (bislang 100 km/h - Anschluss Berliner Allee bis BAB A 5:
unverändert 100 km/h
Die bereits vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h ohne zeitliche Einschränkungen (also Tempo 30 tags und nachts) bleiben bestehen. Dies betrifft folgende Straßen: Zähringer Straße, Tullastraße, Rennweg, Lehener Straße, Lessingstraße östlich der Kronenbrücke, Schillerstraße, Schwarzwaldstraße westlich der Hansjakobstraße, Hansjakobstraße westlich der Emil-Gött-Straße, Talstraße, Leo- Wohleb-Straße, Dreisamstraße, Schreiberstraße, Kronenstraße zwischen Kronenbrücke und Schwimmbadstraße, Basler Landstraße zwischen Tiengener Straße und Am Mettweg sowie Besançonallee zwischen Moosackerweg und Basler Landstraße.
Darüber hinaus sind folgende Straßen in der Lärmkartierung und im Lärmaktionsplan berücksichtigt, weil sie eine Verkehrsmenge von mehr als 4.000 Kfz-Tag ausweisen, sind aber Bestandteile von Tempo-30-Zonen und deshalb bereits ganztägig auf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschränkt: Kaiserstuhlstraße, Markgrafenstraße, Feldbergstraße, Lorettostraße (teilw. 20 km/h). Auch hier werden die bestehenden Verkehrsregelungen beibehalten.
Schließlich gibt es einige Straßen, auf denen aus Verkehrssicherheitsgründen, also unabhängig vom Lärmschutz, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt ist. Dies gilt für Engesserstraße, Greiffeneggring südlich der Wallstraße, Günterstalstraße zwischen Erwin-/Konradstraße und Hans-Thoma-Straße / Holbeinpferdchen, Schauinslandstraße zwischen Wiesenweg und Valentinstraße sowie Schwarzwaldstraße zwischen Hansjakobstraße und Dischlerstraße (hier beschränkt auf Mo. – Fr., 7:00 - 18:00 Uhr).
Mit der im Oktober 2024 in Kraft getretenen StVO-Novelle 2024 gibt es – unabhängig von Lärmschutzgründen – einige neue Kategorien sensibler Nutzungen, in deren Umfeld die Geschwindigkeit aus Verkehrssicherheitsgründen auf 30 km/h beschränkt werden soll. Dies sind u. a. Spielplätze, Zebrastreifen und hochfrequentierte Schulwege. Ergänzend zu den im Entwurf des Lärmaktionsplans vorgesehenen Geschwindigkeitsbeschränkungen wird die Verkehrsbehörde prüfen, ob für weitere Straßen oder Straßenabschnitte Tempobeschränkungen im Umfeld sensibler Nutzungen angeordnet werden sollen. „Flickenteppiche“ aus kleinteiligen Regelungen sollen dabei vermieden werden.
Lärmbelastung und mögliche Lärmminderung im Umfeld der Bundesautobahn A 5
Auch im Umfeld der Autobahn A 5 liegen in Teilen von Hochdorf und Benzhausen die Immissionspegel an Wohngebäuden im gesundheitskritischen Bereich ab 65 dB(A) am Tag bzw. 55 dB(A) in der Nacht, in den Nachtstunden an vielen Gebäuden knapp unter 60 dB(A) und in einigen Fällen auch darüber. Auch hier sind deshalb Lärmminderungsmaßnahmen zu prüfen und ggf. im Lärmaktionsplan festzusetzen. Anders als bei den Straßenabschnitten, für die die Stadt Freiburg selbst Baulastträger und/oder zuständige Straßenverkehrsbehörde ist, kann die Stadt Freiburg Lärmminderungsmaßnahmen an der Autobahn nicht eigenständig ohne Anhörung der Autobahn GmbH festsetzen. Die Verwaltung wird im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Lärmaktionsplans auf die Autobahn GmbH zugehen mit dem Ziel, zeitnah umsetzbare Lärmminderungsmaßnahmen abzustimmen und verbindlich in den Lärmaktionsplan aufzunehmen.