Im April 2024 konnte die Stadt die Räumlichkeiten des Morat-Instituts für Kunst und Kunstwissenschaft erwerben, da sich das Sammlerehepaar Eva-Maria und Franz Armin Morat nach 40 Jahren vom aktiven Stiftungsgeschäft verabschiedet haben. Der Kauf und die Sanierung des Gebäudes wurde durch eine großzügige Spende der in Freiburg lebenden Mäzenin Gertraud Hurrle möglich. Voraussichtlich im Herbst 2025 werden die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sein.
Ausschreibung Morat-Halle Nord für das Jahr 2026
Diese Ausschreibung findet vorbehaltlich des Gemeinderatsbeschlusses zur Widmung und zum Nutzungskonzept der Morat-Hallen am 3. Juni 2025 statt.
Wer kann sich bewerben?
Für eine Ausstellung in der Halle Nord in den Morat-Hallen können sich regionale als auch internationale Akteur*innen bewerben. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Bildenden Kunst, es sind jedoch auch Bewerbungen aus anderen Sparten und interdisziplinäre Ausstellungen möglich. Es können sich sowohl einzelne Künstler*innen und Kurator*innen als auch Gruppierungen und Institutionen/Vereine bewerben.
Wann und wo kann man sich bewerben?
Bewerbungen können bis 15. Juni online eingereicht werden. Hier können Sie den Onlinebewerbungsprozess starten.
Neben Angaben zu den Kosten müssen folgende Unterlagen in digitaler Form zusammengefasst in einem PDF-Dokument im Bewerbungsprozess hochgeladen werden: Ausstellungskonzept (max. 2 Seiten), Portfolio mit Vita (max. 8 Seiten).
Hinweis: Eine Bewerbung für eine Ausstellung in den Morat-Hallen ist nur für eine der beiden Ausschreibungen (entweder Städtische Galerie oder Morat-Halle Nord) möglich.
Wie findet die Auswahl statt?
Die Kulturverwaltung vergibt den Ausstellungsraum Morat-Halle Nord auf Basis der Empfehlung einer fünfköpfigen Auswahl-Kommission.Die Bewerber*innen werden umgehend nach dem Auswahlverfahren benachrichtigt.
Unter welchen Rahmenbedingungen können Ausstellungen stattfinden?
Der Raum wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für die Umsetzung der einzelnen Ausstellungen gibt es kein Budget. Bei Auswahl durch die Jury können nicht institutionell geförderte Bewerber*innen einen Antrag auf Projektförderung im Kulturamt stellen. Eine Gewähr auf eine Projektförderung im Zuge der Ausstellung kann vorab nicht ausgesprochen werden.
Die Beaufsichtigung der beiden Hallen (Städtische Galerie und Morat-Halle Nord) wird durch eine Aufsichtskraft der Stadt sichergestellt. Eine ständige Beaufsichtigung einzelner Kunstwerke kann dadurch nicht gewährleistet werden und muss bei Bedarf in Eigenleistung erfolgen. In Absprache mit der Städtischen Galerie kann von dort Technik für die jeweilige Ausstellung ausgeliehen werden. Die Kunstwerke der Ausstellung werden durch die Stadt Freiburg versichert. Die Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Ausstellung, sowie die Durchführung der Eröffnung erfolgt durch die Ausstellenden selbst.
Wie ist der Ausstellungsraum beschaffen?
Der neue Ausstellungsraum ist ca. 270 qm groß. Die bespielbaren Wände sind 3,80 m hoch, während die Sheddächer bis zu 6,60 m hoch sind.Vorabbesichtigung der Ausstellungsräumlichkeiten: Do, 15. Mai, 16 – 18 Uhr, Lörracher Straße 31.