Ehrenamtliche Richter*innen
Das Wahlamt stellt für die Wahl der ehrenamtlichen Richter*innen in der Strafgerichtsbarkeit (Schöff*innen) und am Verwaltungsgericht (Verwaltungsricher*innen) die Vorschlagslisten auf. Dabei werden doppelt so viele Personen benannt wie später gewählt werden können. Die Auswahl der Richter*innen erfolgt dann im zweiten Schritt durch die Wahlausschüsse an den Gerichten.
Alle fünf Jahre sucht die Stadtverwaltung im Auftrag des Verwaltungsgerichts und der Strafgerichtbarkeit ehrenamtliche Richter*, die an Gerichtsverfahren beteiligt sind. Dadurch soll das Vertrauen der Bürger*innen in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht werden.
Die derzeitige Amtsperiode läuft vom 07.09.2025 bis zum 06.09.2030.
Bewerbungen für die darauffolgende Amtsperiode werden 2030 möglich sein.
Die derzeitige Amtsperiode läuft vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028.
Bewerbungen für die darauffolgende Amtsperiode werden 2028 möglich sein.