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Förderung von Institutionen

91 Kultureinrichtungen in der Stadt Freiburg erhalten momentan eine institutionelle Förderung. Der Gemeinderat beschließt die institutionelle Förderung alle zwei Jahre für den jeweiligen Doppelhaushalt. Das Kulturamt berät und unterstützt Kultureinrichtungen in allen Belangen ihrer Arbeit. Es bearbeitet die Anträge auf institutionelle Förderung und setzt die Zuwendungen um.
Außerdem können Chöre eine 4-jährige Basisförderung und Musik- und Gesangsvereine einen jährlichen Zuschuss erhalten. Diese Förderung wird direkt durch das Kulturamt vergeben.

Bildende Kunst

Film

Internationale Kulturinstitute

Kulturelle Bildung

Kulturpflege

Literatur

Musik

Institutionelle Förderung

Basisförderung Chöre

Nächste Antragsfrist:

  • Basisförderung 2025-28: war 14. Juli 2024 (Frist abgelaufen)
    Die nächste Möglichkeit zur Beantragung von Basisförderung für den Zeitraum 2029-2032 ist voraussichtlich im Juli 2028

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Förderung von Musik- und Gesangsvereinen

Die Stadt Freiburg unterstützt und fördert die vielfältige Arbeit und das Engagement von kulturell aktiven Musikvereinen in Freiburg. Die erforderlichen Voraussetzungen für die Förderung sowie die verschiedenen Arten der Förderung sind in den Richtlinien dargestellt. Einen wichtigen Schwerpunkt stellt dabei die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Musikvereine dar.  

Vergabe

Das Kulturamt ermittelt aufgrund der eingereichten Meldungen den jährlichen Zuschuss für die einzelnen Vereine.

Förderkriterien

Fristen

  •  1. Juni des jeweiligen Jahres

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Formulare

Kontakt

Frau Sonja Kiefer-Blickensdorfer
Telefon 0761 201-2111

Aufgaben: Musik

Soziokultur

Theater & Tanz

Formulare

Institutionelle Förderung

Basisförderung Chöre

Kontakt

Frau Sophia Hansert

Kulturamt:
Personalverwaltung und institutionelle Förderung

Städtische Museen:
Personalverwaltung

Telefon 0761 201-2127
Frau Elke Nopper

Leitung der verwaltungstechnischen Abwicklung der institutionellen und Projektförderung für den gesamten Kulturbereich sowie der verwaltungstechnischen Abwicklung der Drittmittelakquise

Kulturamt:
Umsatzsteuerbescheinigungen nach § 4 Nr. 20 und 21 Umsatzsteuergesetz

Sprechzeiten:
Mo. bis Do. vormittags

Telefon 0761 201-2117
Aktenordner mit einem Reiter mit der Aufschrift Fördermittel
Foto: Zerbor / istockphoto.com