Istanbul-Konvention

Freiburger Innenstadt
(Foto: querbeet /  istockphoto.com)

Die sogenannte Istanbul-Konvention trat im Februar 2018 in Deutschland in Kraft. Seit März 2022 gilt sie uneingeschränkt. Sie ist das europaweite Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen.

Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet:

„Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“

Wozu verpflichtet die Istanbul-Konvention?
Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, offensiv gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen (ganzheitliche Gewaltschutzstrategie). Im Fokus steht geschlechtsspezifische Gewalt. Darunter wird jede Form von Gewalt verstanden, die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark trifft.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf häuslicher Gewalt. Deshalb können die Vertragsstaaten Opfer (häuslicher Gewalt) jeglichen Geschlechts in den Schutzbereich der Konvention mit einbeziehen.
Die Vertragsstaaten sind im Rahmen der ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet:

  • Gewaltprävention durch Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
  • Unterstützung und Schutz durch Hilfsdienste, Einsatz ausgebildeter Fachkräfte, Einrichtung von Frauenhäusern.
  • Wirksame strafrechtliche Normen und Verfahren zur Aufklärung und Sanktionierung von Gewalttaten.
  • Sofortschutz durch Kontakt- und Näherungsverbote.
  • Ausdehnung der Maßnahmen auch in Asylverfahren, eigenständige Aufenthaltstitel für Gewaltopfer.

Außerdem sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, die widerstreitenden Interessen zwischen Opferschutz und Freiheitsrechten gewalttätiger Personen sorgfältig abzuwägen (opferzentrierter Sorgfaltsmaßstab).

Alle EU-Mitgliedsstatten haben das Übereinkommen unterschrieben, nicht alle Länder haben die Istanbul Konvention bisher ratifiziert also rechtlich bindend verankert.
© UN WOMEN
© BMFSJ

In Freiburg

Hier in Freiburg hat der Gemeinderat die Stadt beauftragt, konkrete Maßnahmen gegen Gewalt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu entwerfen. Dafür hat der Bürgermeister für Soziales, Ulrich von Kirchbach, eine Lenkungsgruppe beauftragt. Diese besteht aus der Frauenbeauftragten Freiburgs, Simone Thomas, der kommunalen Beauftragten für Gewaltprävention Sabine Burkhardt, sowie der Fachberatungsstelle FRIG gegen häusliche Gewalt und der Frauenfachberatungsstelle Frauenhorizonte gegen sexualisierte Gewalt.
 
Fast ein Jahr lang hat der Beteiligungsprozess zur Entwicklung der Maßnahmen gedauert, mit mehr als 60 Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Vereinen, Organisationen, Schulen, etc., bis die Gemeinderatsvorlage erarbeitet war. 

Auch die Freiburgerinnen und Freiburger konnten sich am Prozess beteiligen – Viele haben an einer Umfrage zu Gewalt in und um Freiburg teilgenommen.

Ziele

Ziel der kommunalen Umsetzung gegen Gewalt an insbesondere Mädchen und Frauen ist zum einen das Sammeln, Zusammenführen und Aufführen bereits existenter Maßnahmen und Organisationen. Darüber hinaus geht es um die Erstellung konkreter neuer Maßnahmen für die verschiedenen Zielgruppen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Wie eben auch trans, inter und nicht-binäre Personen.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Präventionsarbeit, explizit Frühprävention. Wobei sich Prävention immer an alle Menschen der Gesellschaft richtet, egal welches Geschlecht – damit wir auch alle erreichen. Dies beinhaltet spezifische Jungen- sowie Täterarbeit.
Durch ein städtisches Qualitätssiegel soll gesichert werden, dass bestimmte Schutzkonzepte für Freiburg zum Standard gehören, wenn es um Schutz vor Gewalt geht.
Dieses Qualitätssiegel erhalten Personen und Einrichtungen, die definierte Fortbildungsmodule zum Gewaltschutz absolviert haben und damit einen Qualitätsstandard in ihrer Arbeit erfüllen. Und damit soll es letztendlich sicherer werden, für alle Menschen.

Netzwerk

AMICA e. V.

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
 
Amtsgericht Freiburg
 
AG Mädchen Freiburg
 
Bergische Universität Wuppertal
 
Bezirksärztekammer
 
Bezirksverein für Soziale Rechtspflege Freiburg, Anlaufstelle für Haftentlassene und
„gegen-gewalt-tätig“
 
Caritasverband Freiburg Stadt e. V.,
Quartiersarbeit Zähringen
 
Deutsches Forum für Kriminalprävention
 
Diakonisches Werk Freiburg, Fachberatungsstelle FreiJa - Aktiv gegen Menschenhandel und FreiRaum- Hilfen für Frauen in Wohnungsnot
 
Evangelische Hochschule Freiburg
 
FLUSS e. V.
 
Forum Weingarten e. V.
 
Frauen- und Kinderschutzhaus Freiburg e. V.
 
Frauenhorizonte gegen sexuelle Gewalt e. V.
 
Freiburger Bildungsmanagement
 
Freiburger Turnerschaft 1844 e. V.
 
Freiburger Fachstelle Intervention gegen Häusliche Gewalt / FRIG, Koordinierung
 
Katholische Hochschule Freiburg
 
Jugendbüro und Kinderbüro im Jugendbildungswerk Freiburg e. V.

Landeskoordinierungsstelle Sicherheit im Nachtleben Baden-Württemberg
 
Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht
Abteilung Kriminologie
 
Nachbarschaftswerk e. V.
Gewaltprävention, Anti-Gewalt-Coaching/-Training
Quartiersarbeit Weingarten
Quartiersarbeit Brühl
 
Privatpersonen
Studierende unterschiedlicher Fachrichtungen, Lehrkräfte, Bürger_innen
 
Praktikant_innen und FSJ-ler_innen
 
Polizeipräsidium Freiburg
Referat Prävention
Führungs- und Einsatzstab, Stabsbereich Einsatz, Ermittlungsgruppe Sicherheitspartnerschaft
Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt, Ermittlungsgruppen Häusliche Gewalt/ Nord und Süd
Operativer Opferschutz
 
pro familia e. V.
Netzwerk für Gleichbehandlung, Antidiskriminierungsbüro, Gewaltprävention und Mediation
 
Regierungspräsidium Freiburg
Abt. 7 Schule und Bildung
 
Rosa Hilfe Freiburg e. V.
 
SC Freiburg
Leitung Gesellschaftliche Kommunikation und Fans
 
Staatliches Schulamt
 
Staatsanwaltschaft Freiburg
 
Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention
 
Tritta* – Verein für feministische Jugendarbeit e. V.


Universitätsklinikum Freiburg
Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene
 
Weisser Ring e. V.
 
Wendepunkt e .V.
 
Wildwasser e. V.
 
Zentrum für Schulqualität und Lehrerfortbildung BW

In Freiburg