Baulandpolitische Grundsätze

Städtebauliche Verträge

Händedruck

Überall dort, wo zusätzliches Baurecht entsteht, finden die vom Gemeinderat zuletzt in seiner Sitzung am 27.11.2018 beschlossenen baulandpolitischen Grundsätze für die Stadt Freiburg i.Br. Anwendung. Nach diesem Beschluss müssen sich die Eigentümer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages verpflichten, z.B. planungsbedingte Kosten, Kosten für Erschließung sowie Verpflichtungen zu energetischen Standards, zur Schaffung von Kindergartenplätzen und Plätzen für Unter-Dreijährige und Maßnahmen im geförderten Wohnungsbau im Rahmen der Kausalität und Angemessenheit zu übernehmen. Der städtebauliche Vertrag ist vor dem Offenlagebeschluss des Gemeinderates zu unterzeichnen.

Baulandpolitische Grundsätze

In Freiburg gelten für Neubauten und neue Baugebiete Grundsätze, die das Planverfahren, die Finanzierung und die Art der Bebauung betreffen.
Die sogenannten baulandpolitischen Grundsätze sind am 30. Juni 2009 vom Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen und zuletzt am 27.11.2018 aktualisiert worden. Sie werden in städtebaulichen Verträgen zu allen Bauleitplanverfahren, die zusätzliche Baurechte schaffen, mit den Planungsbegünstigten verbindlich vereinbart. Außerdem sind sie Grundlage für alle Kaufverträge beim Verkauf städtischer Baugrundstücke.

Planungsbegünstigte sind die Personen, die durch die Bauleitplanung der Stadt ein neues Bau- oder Nutzungsrecht für ihre Grundstücke oder Immobilien erhalten.

Termine

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Die Vorhabenliste zeigt weitere wichtige Bauprojekte.

Kontakt

Stadtplanungsamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2014101
Fax +49 761 2014199
BeratungsZentrum Bauen (BZB)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2014390
Fax +49 761 2014399

Auskunfts- und Beratungsdienst (BZB) rund um das Thema Bauen, Energie und Baurecht

Hier erhalten Sie Einsicht in Bebauungspläne.

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