Die Stadt informiert
Bekanntmachungen
Mit einer öffentlichen Bekanntmachung oder einer ortsüblichen Bekanntgabe werden die Einwohner*innen über Entscheidungen oder allgemeine Informationen der Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt. In erster Linie werden diese Satzungen, Rechtsverordnungen und ähnliches im Amtsblatt veröffentlicht. Das zweiwöchentlich erscheinende Amtsblatt kann zusätzlich zu Informationszwecken unter www.freiburg.de/amtsblatt heruntergeladen werden.
Allgemeinverfügungen der Polizeibehörde, Bürgerbeteiligungen nach dem Baugesetzbuch, Terminankündigungen des Gemeinderates und ähnliches werden durch Aushang an der Gemeindeverkündungstafel im Innenstadtrathaus, Rathausplatz 2 - 4, 79098 Freiburg und in den Stadtteilen mit Ortschaftsverfassung an der Verkündungstafel der örtlichen Verwaltung. Sie werden hier ebenfalls zusätzlich zu Informationszwecken bereitgestellt.
Wahlsachen der Kommune, zwingende elektronische Veröffentlichungen und Notbekanntmachungen, werden mit Rechtswirkung ebenfalls hier veröffentlicht. In diesen Fällen ist der Tag der Bereitstellung gemäß § 3 Abs. 3 der Bekanntmachungssatzung gesondert angegeben.
Die aktuelle Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachungen und der ortsüblichen Bekanntgaben der Stadt Freiburg (Bekanntmachungssatzung) kann im Ortsrecht (200,6 KB) nachgelesen werden.
Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt:
Weitere Bekanntmachungen
Das Regierungspräsidium Freiburg gibt die Aufstellung des Luftreinhalteplans für die Stadt Freiburg - hier „Luftreinhalteplan Freiburg, 4. Fortschreibung vom 22.04.2025“ - bekannt
Das Regierungspräsidium Freiburg hat den Luftreinhalteplan für die Stadt Freiburg fortgeschrieben. Mit dem vorliegenden Plan werden, aufgrund der seit einigen Jahren rückläufigen Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid (NO<sub>2</sub>) in Freiburg verschiedene Maßnahmen aufgehoben, die aus Gründen der Luftreinhaltung nicht mehr erforderlich sind.
Mit der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans werden folgende Maßnahmen aufgehoben:
- Umweltzone Freiburg mit Verkehrsverboten für die Schadstoffgruppe 1+2+3 nach Kennzeichenverordnung („Grüne Umweltzone“)
- Tempo 30-Regelung auf der B 31 innerhalb der Ortsdurchfahrt Freiburg. Die Geschwindigkeitsbegrenzung bleibt jedoch von der Stadt Freiburg aus Lärmschutzgründen weiter angeordnet.
Details zu den oben genannten Maßnahmen sowie die verbleibenden Maßnahmen sind der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu entnehmen.
Eine Ausfertigung des Plans einschließlich der Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens und der Gründe und Erwägungen auf denen die getroffene Entscheidung beruht, liegt von Montag, den 28.04.2025 bis einschließlich Montag, den 12.05.2025 bei den folgenden Behörden während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus:
- Stadt Freiburg, Bürgerberatung, Rathausplatz 2-4 (Altes Rathaus), 79098 Freiburg i. Br., Haupteingang,
- Regierungspräsidium Freiburg, Schwendistraße 12, 79102 Freiburg i. Br., Eingangsbereich.
Weiter ist der Luftreinhalteplan in diesem Zeitraum auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter www.rp-freiburg.de in der Rubrik „Bekanntmachungen“ unter „Sonstige öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar.
Regierungspräsidium Freiburg
Ortsrecht der Stadt Freiburg
Das Leben der Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde wird durch kommunale Satzungen, Verordnungen oder Richtlinien oft nicht weniger beeinflusst als durch Bundes- oder Landesrecht. Im "Ortsrecht der Stadt Freiburg im Breisgau " stellen wir Ihnen alle in Frage kommenden Texte bereit.
Bekanntmachungen im Rahmen von Bauleitplanverfahren
Planverfahren
Alle aktuellen Bauleitplanverfahren werden jeweils auf der Bauleitplanungs-Plattform veröffentlicht: