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Die Stadt informiert

Bekanntmachungen

Mit einer öffentlichen Bekanntmachung oder einer ortsüblichen Bekanntgabe werden die Einwohner_innen über Entscheidungen oder allgemeine Informationen der Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt. In erster Linie werden diese Satzungen, Rechtsverordnungen und ähnliches im Amtsblatt veröffentlicht. Das zweiwöchentlich erscheinende Amtsblatt kann zusätzlich zu Informationszwecken unter www.freiburg.de/amtsblatt heruntergeladen werden.

Allgemeinverfügungen der Polizeibehörde, Bürgerbeteiligungen nach dem Baugesetzbuch, Terminankündigungen des Gemeinderates und ähnliches werden durch Aushang an der Gemeindeverkündungstafel im Innenstadtrathaus, Rathausplatz 2 - 4, 79098 Freiburg und in den Stadtteilen mit Ortschaftsverfassung an der Verkündungstafel der örtlichen Verwaltung. Sie werden hier ebenfalls zusätzlich zu Informationszwecken bereitgestellt.

Wahlsachen der Kommune, zwingende elektronische Veröffentlichungen und Notbekanntmachungen, werden mit Rechtswirkung ebenfalls hier veröffentlicht. In diesen Fällen ist der Tag der Bereitstellung gemäß § 3 Abs. 3 der Bekanntmachungssatzung gesondert angegeben.

Die aktuelle Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachungen und der ortsüblichen Bekanntgaben der Stadt Freiburg (Bekanntmachungssatzung) kann im Ortsrecht (200,6 KB) nachgelesen werden.

Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt:

Ortsrecht der Stadt Freiburg

Das Leben der Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde wird durch kommunale Satzungen, Verordnungen oder Richtlinien oft nicht weniger beeinflusst als durch Bundes- oder Landesrecht. Im "Ortsrecht der Stadt Freiburg im Breisgau " stellen wir Ihnen alle in Frage kommenden Texte bereit.

Bekanntmachungen im Rahmen von Bauleitplanverfahren

Planverfahren

Alle aktuellen Bebauungsplanverfahren werden jeweils auf der Bauleitplanungs-Plattform veröffentlicht:

Weitere Veröffentlichungen und Informationsangebote