Umsetzung der Istanbul-Konvention
Freiburg gegen Gewalt
Eine kommunale Positionierung gegen Gewalt ist ein wichtiger Schritt, um allen Menschen in und um Freiburg bestmögliche Sicherheit und Schutz zu bieten. Freiburg hat bereits viele Anlaufstellen und Angebote, die sich gegen Gewalt engagieren, siehe Übersicht Kommunale Kriminalprävention. Diese Einrichtungen bieten Unterstützung, Beratung und Schutz für Bürgerinnen und Bürger, die von Gewalt betroffen sind oder sich davon bedroht fühlen. Die Polizei bietet ebenfalls mehrere Anlauf- und Beratungsmöglichkeiten.
Damit der Kampf gegen Gewalt Erfolg haben kann, ist es wichtig, dass so viele Akteure und Akteurinnen wie möglich zusammenarbeiten und eine sichere Umgebung für alle schaffen, insbesondere für von Gewalt betroffene Menschen, wie z.B. Frauen und Mädchen, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung und queere Menschen. Indem wir uns gegenseitig unterstützen und uns für gewaltfreie Strukturen einsetzen, können wir gemeinsam einen Unterschied machen.
Rechtlich verankert ist der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in der Istanbul-Konvention. Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt festlegt. Er fordert präventive Maßnahmen, Schutzmaßnahmen, Strafverfolgung von Tätern und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren. Die Konvention wurde 2018 in Deutschland ratifiziert und ist seither geltendes Recht. Zur Umsetzung in Freiburg hat der Gemeinderat den Auftrag erteilt, einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen für den Doppelhaushalt 25/26 vorzulegen.