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Grundsätze #4

Projektförderung Kulturelle Teilhabe

Kulturelle Bildung und Kulturelle Zugänge

16. September 2024
17–18 Uhr
Theater Freiburg (Werkraum)

Ein halbtägiger Diskursraum beleuchtete im November 2022 in der Stadtbibliothek Kulturelle Teilhabe und Inklusion. Im Herbst 2023 folgte eine viertägige Fortbildung zur Vertiefung der Herausforderungen. Kulturelle Teilhabe ist im Grundsatz IV (und im Grundsatz V) verankert: „Wir stärken Kulturelle Teilhabe und setzen uns für den Zugang zu Kunst- und Kulturangeboten für alle Interessierte ein.“

Das Kulturamt fördert künftig Projekte im Bereich Kulturelle Teilhabe. Kulturelle Teilhabe bedeutet, die Möglichkeit zu haben, sich einzeln und in Gruppen mit Kunst und Kultur auseinanderzusetzen, sie mitzugestalten und sich nach eigenen Vorstellungen künstlerisch auszudrücken. Alle Menschen haben das Recht auf Kulturelle Teilhabe.

Das Kulturamt betrachtet Kulturelle Teilhabe als Spektrum, das von einfacher Betrachtung (zuschauen, lernen) über aktive Mitgestaltung (beteiligen, mitwirken) bis zu eigener Betätigung (kreieren) reicht. Das Kulturamt möchte Kulturelle Teilhabe vor allem stärken, indem es die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur und die aktive Beteiligung am kulturellen Leben anregt und unterstützt.

Das Kulturamt fördert teilhabeorientierte Projekte in zwei Förderbereichen: Kulturelle Bildung und Kulturelle Zugänge. Das Kulturamt stellt die Fördervoraussetzungen und -kriterien vor und beantwortet Fragen. Darüber hinaus bietet es vier Online-Beratungstermine an. Bitte melden Sie sich bis zum 11. September an: