Eine faire Chance
Bürger_innen bekommen durch geförderte Mietwohnungen eine faire Chance auf bezahlbaren Wohnraum.
Grundvoraussetzung hierbei ist ein Wohnberechtigungsschein. Um diesen zu bekommen, sind insbesondere das Haushaltseinkommen sowie die individuelle Vermögenssituation entscheidend. Ein 1- oder 2-Personenhaushalt hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, wenn das Brutto-Haushaltseinkommen maximal 57.800 € im Jahr beträgt. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 9.000 € je weiterer Person. Zum Beispiel liegt die Grenze für eine Familie mit 4 Personen bei 75.800 € brutto pro Jahr (ca. 6.317 € brutto pro Monat).
Neben der Miethöhe ist auch die maximal zulässige Größe der Wohnung sowie die Anzahl der Wohnräume geregelt. Für einen 1-Personenhaushalt darf die Wohnung bis zu 45 m² groß sein. 15 m² kommen je weiterer Person dazu. Die Wohnungsgröße für einen 4-Personenhaushalt beträgt somit bis zu 90 m². Wird eine Wohnung bezogen, für die nach dem Förderprogramm eine Zusatzförderung für die Herstellung von Barrierefreiheit erfolgt und die damit barrierefrei nach der geltenden DIN ist, ohne zugleich rollstuhlgerecht zu sein, erhöht sich bei gleichbleibender Anzahl der Wohnräu-me die Wohnfläche um jeweils 15 m². Es ist dabei nicht notwendig, dass der Bezieher der Wohnung auf die Barrierefreiheit angewiesen ist. Die Erhöhung gilt nicht für betreute und gleichzeitig barrierefreie Seniorenwohnungen, da für diese bereits die oben genannte Sonder-regelung besteht (keine „Doppelung der Ansprüche“).
Geförderter Mietwohnungsbau ist einer der wichtigsten Bausteine für bezahlbaren Wohnraum. Die Miete wird durch eine Förderung des Landes Baden-Württemberg (sog. Landeswohnraumförderprogramm (1,164 MB)) über einen längeren Zeitraum (bis zu 40 Jahren) gesenkt. Die Absenkung beträgt zwischen 20 % und 40 % der ortsüblichen Vergleichsmiete. In neuen Quartieren wie z. B. Kleineschholz im Stühlinger und im neuen Stadtteil Dietenbach entstehen vermehrt geförderte Mietwohnungen, um bezahlbaren Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Landeswohnraumförderprogramm 2022 (1,164 MB)
Anpassung Landeswohnraumförderprogramm Baukosten (207,1 KB) (Januar 2023)
Anpassung Landeswohnraumförderprogramm (393,5 KB) (August 2023)
Anpassung Landeswohnraumförderprogramm Einkommensgrenzen (606,8 KB) (Juni 2024)