Freiburger Aktionskreis Suchtprophylaxe (AKS)
Richtlinien
Suchtprävention ist Teil von Gesundheitsförderung und verfolgt das Ziel, in der Gesellschaft und beim Individuum gesundheitsbewusste Einstellungen und Verhaltensweisen zu entwickeln und zu fördern.
Suchtprävention soll dabei vor dem Hintergrund des multifaktoriellen Ursachengeflechts von Abhängigkeit
- ganzheitlich ausgerichtet sein und alle berührten gesellschaftspolitischen Aufgabenfelder umfassen, wie z.B. in der Jugend-, Sozial-, Kultur-, Familien- und Gesundheitspolitik,
- ursachenorientiert und zielgruppenspezifisch ansetzen,
- langfristig und prozessorientiert angelegt sein,
- sowohl personal-kommunikative als auch strukturelle Maßnahmen ergreifen.
Der regionale Aktionskreis Suchtprophylaxe hat die Aufgabe, suchtpräventive Aktivitäten auf örtlicher Ebene
- zu initiieren,
- vorzubereiten,
- aufeinander abzustimmen,
- zu vernetzen,
- umzusetzen,
- weiterzuentwickeln und
- zu dokumentieren.
Im regionalen Aktionskreis sollen alle für die Suchtprävention bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte mitwirken. Es müssen grundsätzlich mindestens folgende Bereiche vertreten sein:
- Kommunale und staatliche Behörden, Schulen,
- freie Wohlfahrtspflege, soziale Beratungsdienste,
- Krankenkassen, medizinische Dienste,
- Selbsthilfe- und Abstinenzgruppen.
Im Einzelnen wird folgende Zusammensetzung empfohlen:
- Kommunale und staatliche Behörden (z.B. Jugend-, Sozial- und Ordnungsämter, Gesundheits-
und Schulämter, Polizei) - Schulen, Elternvertreter, Träger der außerschulischen Jugendbildung,
- örtliche Verbände und Organisationen der freien Wohlfahrtspflege,
- soziale Beratungsdienste,
- Krankenkassen, Krankenhäuser, Ärzteschaft, Apotheker,
- örtliche Selbsthilfegruppen,
- Vereine, kulturelle Einrichtungen, Volkshochschulen,
- Betriebe.