12. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 "Waldhaus"
Die zwölfte Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Waldhaus“ wurde am 01.09.2020 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.
Am 25.09.2020 wurde die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Die zwölfte Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Waldhaus“ ist damit wirksam.
Mit der zwölften Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Waldhaus“ soll das Nutzungskonzept des Waldhauses grundsätzlich als Bildungseinrichtung über das privilegierte waldpädagogische Angebot hinaus erweitert und die Voraussetzung für die Unterbringung der städtischen Forstverwaltung geschaffen werden. Um den dafür notwendigen Bebauungsplan zu erlassen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Die zwölfte Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Waldhaus“ umfasst das Plangebiet Anlage 1 zur Drucksache G-20/080 (1,07 MB)
Nähere Informationen zu den Zielsetzungen und den planerischen Inhalten enthält die Begründung zur zwölfte Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Waldhaus“ Anlage 2 zur Drucksache G-20/080 (309,4 KB) sowie der Umweltbericht Anlage 3 zur Drucksache G-20/080 (396 KB). Weitere Informationen sind in der Zusammenfassenden Erklärung (224,3 KB).