25. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Erdaushubzwischenlager Dietenbach“

Die 25. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Erdaushubzwischenlager Dietenbach“ wurde am 05.03.2021 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.

Am 26.03.2021 wurde die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Die 25. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Erdaushubzwischenlager Dietenbach“ ist damit wirksam.   

Mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplans 2020  „Erdaushubzwischenlager Dietenbach“ soll die kostendeckende Zwischenlagerung von derzeit bei verschiedenen Bauvorhaben und während der Betriebsdauer des Erdaushubzwischenlagers Dietenbach in der Region anfallendem Erdaushub im Vorfeld, eine spätere und wesentlich teurere Beschaffung von Füllmaterial für den neuen Stadtteil Dietenbach zu vermeiden.

Die 25. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Erdaushubzwischenlager Dietenbach“ umfasst das Plangebiet Anlage 1 zur Drucksache G-21/001 (1,21 MB)

Nähere Informationen zu den Zielsetzungen und den planerischen Inhalten enthält die Begründung zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Erdaushubzwischenlager Dietenbach“ Anlage 2 zur Drucksache G-21/001 (31,6 KB) sowie der Umweltbericht Anlage 3 zur Drucksache G-21/001 (360,6 KB). Die Entscheidungsvorschläge zu den während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 4 zur Drucksache G-21/001 (125,1 KB). Weitere Informationen sind in der Zusammenfassenden Erklärung (112,1 KB).

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79106 Freiburg
Telefon +49 761 2014101
Fax +49 761 2014199
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