8. Änderung des Flächennutzungsplans
Die achte Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde am 30.07.2013 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.
Am 29.01.2013 wurde die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Die achte Änderung des FNP ist damit wirksam.
Die achte Änderung des Flächennutzungsplans 2020 im Stadtteil Littenweiler beinhaltet die Begründung (26,2 KB) und die geänderte Liste der Sonderbauflächen (30,7 KB) für den großflächigen Einzelhandel.