5. Änderung des Flächennutzungsplans
Die fünfte Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde am 15.12.2010 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.
Am 14.01.2011 wurde die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Die fünfte Änderung des FNP ist damit wirksam.
Die fünfte Änderung des Flächennutzungsplans 2020 im Stadtteil Rieselfeld beinhaltet eine Änderung im zeichnerischen Teil (641,5 KB)durch die Zurücknahme einer Waldfläche zugunsten einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen.
Entlang der Mundenhofer Straße wird dagegen eine Fläche für Wald neu dargestellt; die dargestellte Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen wird in diesem Bereich zurück genommen.
Weiterhin erfolgt einen Änderung der Zweckbestimmung der beiden Stadtteilparks jeweils von sonstige Grünflächen zu Parkanlagen.
Nähere Informationen zu den städtebaulichen Zielsetzungen und den planerischen Inhalten enthält die Begründung der fünften Änderung des FNP 2020 (219,9 KB) mit der allgemeinen Begründung und dem Umweltbericht.