28. Änderung des Flächennutzungsplans 2020„Güterbahnhof-Nord 2. Teilabschnitt“

Die 28. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Güterbahnhof-Nord 2. Teilabschnitt“ wurde am 04.06.2021 vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt.

Am 18.06.2021 wurde die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Die 28. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Güterbahnhof-Nord 2. Teilabschnitt“ ist damit wirksam.  

Mit der 28. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Güterbahnhof-Nord 2. Teilabschnitt“
soll aufgrund der starken Nachfrage an Flächen sowohl für den Wohnungsbau als auch zur Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistungen die bauliche Nutzbarkeit nicht nur zukünftig zu erschließender Baugebiete, sondern auch von zurzeit aktiv verfügbaren Flächen hergestellt werden. In diesem Kontext möchte die Stadt Freiburg mit der parallelen Bebauungsplanänderung Verdichtungspotentiale realisieren.

Die 28. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Güterbahnhof-Nord 2. Teilabschnitt“ umfasst das Plangebiet Anlage 1 zur Drucksache G-21/036 (1,156 MB)

Nähere Informationen zu den Zielsetzungen und den planerischen Inhalten enthält die Begründung zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Güterbahnhof-Nord 2. Teilabschnitt“ Anlage 2 zur Drucksache G-21/036 (26,5 KB) sowie der Umweltbericht Anlage 3 zur Drucksache G-21/036 (382,2 KB). Die Entscheidungsvorschläge zu den während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 4 zur Drucksache G-21/036 (22,1 KB). Weitere Informationen sind in der Zusammenfassenden Erklärung (87,9 KB).

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79106 Freiburg
Telefon +49 761 2014101
Fax +49 761 2014199
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Auskunfts- und Beratungsdienst (BZB) rund um das Thema Bauen, Energie und Baurecht

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