Rotlichtverstoß
Die Beanstandung erfolgte im Stadtgebiet Freiburg.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Die Beanstandung erfolgte im Stadtgebiet Freiburg.
Verfahrensablauf
Der Halter des Fahrzeugs erhält ca. 2 Wochen nach der Beanstandung einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen. Der Anhörungsbogen bzw. der Zeugenfragebogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang zurückzusenden. Unter Berücksichtigung der Äußerung wird entschieden, ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Fristen
Die Bezahlung des Bußgeldbescheides ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft fällig.
Erforderliche Unterlagen
Um Ihr Anliegen entsprechend zuordnen zu können, ist es hilfreich, wenn Sie unser Schreiben bzw. das Aktenzeichen griffbereit haben.
Kosten
Bei Erlass eines Bußgeldbescheides kommen 25,00 € Gebühren und 3,50 € Auslagen zur festgesetzten Geldbuße hinzu.
Vertiefende Informationen
Eine Rotlichtzeit ab einer Sekunde hat grundsätzlich ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge.
Rechtsgrundlage
- 37 Abs. 2 StVO
- § 49 StVO
- § 24 StVG
- 132 BKatV
- §§ 57, 105, 107 OWiG
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 20.03.2018 freigegeben.