Behördenwegweiser
Bußgeldbehörde und gemeindlicher Vollzugsdienst
Sie finden die Bußgeldabteilung und den Gemeindevollzugsdienst am Standort Rathaus im Stühlinger im 1. OG (Aufgang Nord).
Beschreibung
Die Abteilung Bußgeldbehörde bearbeitet unter anderem folgende Ordnungswidrigkeiten:
- im ruhenden Verkehr: Halt- und Parkverstöße
- im fließenden Verkehr: Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße
- Unfälle, Ladungssicherung und Überladungen von Kraftfahrzeugen und Lkw´s
- allgemeine Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Verstöße gegen die Polizeiverordnung oder die Gefahrhundeverordnung, das Gewerbe- und Lebensmittelrecht, den Umweltschutz, das Abfallrecht oder das Melderecht
- Verfallsverfahren
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
Hier gelangen Sie zum Vollzugsdienst der Polizeibehörde.
Sonstiges
Bankverbindung:
Sparkasse Freiburg - Nördlicher Breisgau
Konto-Nr.: 201 001 2
BLZ: 680 501 01
IBAN DE 6368 0501 0100 0201 0012
BIC FRSPDE66
Der Zahlungsempfänger ist die Stadt Freiburg
Übergeordnete Dienststellen
Kontakt
Telefon +49 761 2014950
Fax +49 761 2014999
Öffentlicher Personennahverkehr
Linien 1, 2, 3 und 4 Haltestelle "Rathaus im Stühlinger"
Anfahrtsbeschreibung
mit privatem PKW: Zufahrt zum Rathaus im Stühlinger nur über die Sundgauallee