Leistungen
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Hundesteuer - Hund abmelden
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich (formlos) abmelden.
Fristen
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Erforderliche Unterlagen
Immer:
- Abgabe der Hundesteuermarke
(Bei der Stadtkämmerei Freiburg i. Br.)
Tod des Hundes:
- tierärztliche Bescheinigung oder vergleichbarer Nachweis
Abgabe des Hundes an ein Tierheim:
- Übernahmevertrag oder vergleichbarer Nachweis
Kosten
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Hinweise
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 16.10.2023 freigegeben.