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Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

Verfahrensablauf

Sie können die Ersatzmarke persönlich, schriftlich oder mit unserem Online-Formular beantragen.

Fristen

Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

8,00 €

Weitere Informationen finden Sie unter:
Hundesteuersatzung Stadt Freiburg

Hinweise

Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 21.12.2023 freigegeben.