Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Onlineantrag und Formulare
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Online - Hundesteuer Ersatzmarke beantragen
Sie können die Ersatzmarke mit Paypal, Kreditkarte oder Giropay bezahlen.
Die Bezahlung ist nach der Prüfung Ihres Antrags und vor Versand der Ersatzmarke fällig.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Verfahrensablauf
Sie können die Ersatzmarke persönlich, schriftlich oder mit unserem Online-Formular beantragen.
Fristen
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Kosten
8,00 €
Weitere Informationen finden Sie unter:
Hundesteuersatzung Stadt Freiburg
Hinweise
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 21.12.2023 freigegeben.