Leistungen
Einsicht in das Grundbuch beantragen
Onlineantrag und Formulare
Das Grundbuch gibt Auskunft über die privatrechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks. In das Grundbuch wird beispielsweise eingetragen, wer Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks ist. Aus dem Grundbuch ist auch ersichtlich, ob auf dem Grundstück Hypotheken oder Grundschulden lasten. Außerdem geht daraus hervor, ob beispielsweise eine Vormerkung eingetragen ist.
Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie daher unbedingt Einsicht in das Grundbuch nehmen. Dann müssen Sie einen Nachweis über diese Kaufverhandlungen vorlegen und die Eigentümerin bzw den Eigentümer benennen können. So können Sie verhindern, dass Sie ein Grundstück mit Ihnen unbekannten Belastungen kaufen.
Hinweis: Informationen über öffentlich-rechtliche Belastungen wie z. B. Erschließungskosten und Baulasten erhalten Sie beim Baulastenverzeichnis.