Grundbuchauszug beantragen
Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind (siehe unten „Voraussetzungen), können Sie einen Auszug daraus erhalten.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
Sie sind aus folgendem Grund antragsberechtigt:
- Ich bin Eigentümer/in
- Ich bin Erbbauberechtigte/r
- Für mich/uns ist ein Recht im Grundbuch eingetragen
(z.B. Grundschuld, Hypothek, Auflassungsvormerkung, Dienstbarkeit) - Ich bin eine bevollmächtigte Person
- Sonstige Gründe
(berechtigtes Interesse muss z.B. Kaufvertrag, Erbschein/ vom Notar eröffnetes Testament nachgewiesen werden)
Verfahrensablauf
Füllen Sie bitte das oben verlinkte Onlineformular zur Beantragung eines Grundbuchauszuges aus. Nach dem Hochladen der erforderlichen Dokumente werden Ihnen der Auszug aus dem Grundbuch sowie die Rechnung über die entsprechende Gebühr an Ihre Meldeanschrift zugesandt. Die Zusendung des Auszuges aus dem Grundbuch per E-Mail ist nicht möglich.
Hinweis: Eine Grundbucheinsicht ist gebührenfrei.
Bitte wenden Sie sich dazu telefonisch an 0761 / 201 5646.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Kopie Ausweis-/Passdokument
- hilfreich ist, wenn Sie die Grundbuch-Blattnummer oder die Flurstücksnummer benennen können
- ggfs. Vollmacht
- ggfs. Nachweis berechtigtes Interesse
(z.B. Kaufvertrag, Erbschein/ vom Notar eröffnetes Testament)
Kosten
- Unbeglaubigt 10,- Euro (pro Auszug)
- Beglaubigt 20,- Euro (pro Auszug)
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 23.11.2020 freigegeben.