1. Informationen einholen
Informieren Sie sich über die für eine Eheschließung "erforderlichen Unterlagen" (siehe unten).
Sie finden auch Informationen in unserem Flyer Freiburg zum Heiraten schön!.
Sie möchten in Freiburg heiraten, wohnen aber nicht hier? Das Standesamt Ihres Wohnsitzes informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen und bereitet den rechtlichen Teil vor. Bei uns geht es in diesem Fall bei Schritt 4 weiter.
2. Dokumente besorgen
Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente besorgt haben, geht es für Sie bei Schritt 3 weiter.
3. Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit wir feststellen können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit).
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt derzeit grundsätzlich schriftlich.
Bitte drucken Sie folgendes Formular aus und schicken Sie es per Post an uns oder werfen es in den Briefkasten des Innenstadtrathauses ein. Alle notwendigen Unterlagen (siehe Schritt 1) sind beizulegen.
Im Formular können Sie auch Ihren Wunschtermin für die standesamtliche Trauung eintragen.
Alle Trautermine finden Sie in unserem Traukalender. Bitte beachten Sie, dass die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung der Ehevoraussetzungen zu erfolgen hat, andernfalls ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.
4. Bestätigung des Trautermins
Wenn alle Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen, informieren wir Sie und Sie erhalten von uns eine Terminbestätigung.
5. Ihre standesamtliche Trauung
Der wichtige Tag ist da. Wir freuen uns auf Sie.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- bei Geburt im Inland:
Wir rufen die Daten zu Ihrer Geburt elektronisch bei Ihrem Geburtsstandesamt ab.
(Die Antwort kann einige Zeit in Anspruch nehmen!)
Alternativ haben Sie die Möglichkeit einen aktuellen Ausdruck aus dem Geburtenregister vorzulegen.
(beim Standesamt am Geburtsort beantragen - Wenn Ihr Geburtsort Freiburg ist, nicht erforderlich)
- bei Geburt im Ausland:
Wir empfehlen eine Anfrage an uns zu den erforderlichen Unterlagen
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde:
Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Verwechseln Sie sie nicht mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
Wenn Sie in Freiburg gemeldet sind, kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie abrufen. (Gebühr 10,- Euro pro Abruf)
Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.
- bei einer Vorehe im Inland:
Wir rufen die Daten zu Ihrer Vorehe elektronisch beim zuständigen Standesamt ab. (Die Antwort kann einige Zeit in Anspruch nehmen!)
- Alternativ haben Sie die Möglichkeit eine Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung oder einen aktuellen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister beziehungsweise eine Sterbeurkunde vorzulegen. Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe erhalten Sie beim Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben.
- bei einer vorherigen Begründung einer Lebenspartnerschaft:
Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft beziehungsweise eine Sterbeurkunde
- Bei gemeinsamen Kindern benötigen Sie die jeweilige Geburtsurkunde.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde verlangen.
Hinweis: Wurde Ihre vorige Ehe im Ausland geschlossen, bringen Sie geeignete Nachweise über die Auflösung aller vorangegangenen Ehen mit.
Bei einer Scheidung im Ausland müssen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) mit einer vollständigen Übersetzung vorlegen.
Die Übersetzungen fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an. In solchen Fällen sollten Sie sich beim Standesamt vorab über erforderliche Anerkennungsverfahren erkundigen.
Bei Eheschließung oder Scheidung im Ausland empfehlen wir eine Anfrage an uns zu den erforderlichen Unterlagen.