Meldebescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer Wohnung aktuell gemeldet oder gemeldet gewesen zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer
Hinweis:
- Dies gilt nicht als Wohnungsanmeldung / -ummeldung in Freiburg, diese finden Sie hier.
- Eine Meldebescheinigung enthält lediglich Daten zur eigenen Person. Daten zu einer dritten Person erhalten Sie über eine Melderegisterauskunft.
- Meldebescheinigungen, die über Service-BW beantragt werden, enthalten keine Unterschrift und kein Siegel. Sie können daher nicht zur Vorlage bei ausländischen Behörden verwendet werden (Apostille).
Folgende Meldebescheinigungen können beantragt werden:
Einfache Meldebescheinigung:
Inhalt:
- persönliche Daten
(Name, Vornamen, Rufname, Doktorgrad, Geburtsdatum) - aktuelle Anschrift
(alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz/e)
Erweiterte Meldebescheinigung:
Inhalt:
- persönliche Daten
(Name, Vornamen, Rufname, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Frühere Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht) - Staatsangehörigkeit
- Religion
- Familienstand
- aktuelle Anschrift (alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz/e) mit Einzugsdatum
- frühere Wohnsitze mit Einzugs- und Auszugsdatum
- Gesetzliche Vertreter/Ehegatten/Lebenspartner/Minderjährige Kinder
Aufenthaltsbescheinigung:
Inhalt:
- persönliche Daten (Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort)
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand
- aktuelle Anschrift mit Datum seit wann in Freiburg gemeldet oder
- bei Wegzug historische Anschrift mit Datum von wann bis wann in Freiburg gemeldet gewesen und die Zielanschrift
Internationale Aufenthaltsbescheinigung:
Die internationale Aufenthaltsbescheinigung wird in verschiedenen Sprachen ausgestellt.
Inhalt:
- persönliche Daten (Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort)
- Familienstand
- Geschlecht
- Religion
- Staatsangehörigkeit
- aktuelle Anschrift mit Datum seit wann in Freiburg gemeldet
oder bei Wegzug - historische Anschrift mit Datum von wann bis wann in Freiburg gemeldet gewesen
Onlineantrag und Formulare
- Online-Ausweisen - Schritt für Schritt erklärt
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Online Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung bei der Stadt Freiburg beantragen
Hinweis zur Bezahlung mit Kreditkarte:
3D-Secure ist für Online-Kartenzahlungen Pflicht. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie das 3D-Secure Verfahren bei Ihrer Bank freigeschaltet haben.
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Online Meldebescheinigung über Service-BW beantragen
Kostenlos - Sie müssen sich online ausweisen können
Sie benötigen Ihren Personalausweis / elektronischen Aufenthaltstitel / eID-Karte und ein modernes Smartphone.
Die Meldebescheinigung erhalten Sie sofort nach Ihrer Bestellung als digitales Dokument.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Eine Meldebescheinigung kann nur beantragen, wer in Freiburg gemeldet ist oder gemeldet war.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle schriftlich, online oder persönlich mit Termin beantragen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Ausweisdokument, ggfs. Nachweis Sozialleistungen
- Wenn Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen: Ausweisdokument, ggfs. Nachweis Sozialleistungen
Kosten
Eine Bescheinigung aus dem Melderegister ist in der Regel gebührenpflichtig.
Die Gebühr beträgt jeweils 8,00 Euro.
In folgenden Fällen ist die Meldebescheinigung kostenlos:
- Meldebescheinigung als digitales Dokument (über Service-BW)
- Meldebescheinigung für Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld oder Grundsicherung, Wohngeld)
- Meldebescheinigung für Rentenzwecke (Lebensbescheinigung)
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Meldebescheinigung für Kindergeld oder Elterngeld, Antrag auf Gebührenbefreiung bei der GEZ
Hinweise
Meldebescheinigungen, die über Service-BW beantragt werden, enthalten keine Unterschrift und kein Siegel. Sie können daher nicht zur Vorlage bei ausländischen Behörden verwendet werden (Apostille).
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 26.02.2024 freigegeben.