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Meldebescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer Wohnung aktuell gemeldet oder gemeldet gewesen zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

Beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer


Hinweis:

  • Dies gilt nicht als Wohnungsanmeldung / -ummeldung in Freiburg, diese finden Sie hier.
  • Eine Meldebescheinigung enthält lediglich Daten zur eigenen Person. Daten zu einer dritten Person erhalten Sie über eine Melderegisterauskunft.
  • Meldebescheinigungen, die über Service-BW beantragt werden, enthalten keine Unterschrift und kein Siegel. Sie können daher nicht zur Vorlage bei ausländischen Behörden verwendet werden (Apostille).


Folgende Meldebescheinigungen können beantragt werden:

Einfache Meldebescheinigung:

Inhalt:

  • persönliche Daten
    (Name, Vornamen, Rufname, Doktorgrad, Geburtsdatum)
  • aktuelle Anschrift
    (alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz/e)

Erweiterte Meldebescheinigung:
Inhalt:

  • persönliche Daten
    (Name, Vornamen, Rufname, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Frühere Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht)
  • Staatsangehörigkeit
  • Religion
  • Familienstand
  • aktuelle Anschrift (alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz/e) mit Einzugsdatum
  • frühere Wohnsitze mit Einzugs- und Auszugsdatum
  • Gesetzliche Vertreter/Ehegatten/Lebenspartner/Minderjährige Kinder

Aufenthaltsbescheinigung:
Inhalt:

  • persönliche Daten (Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort)
  • Staatsangehörigkeit
  • Familienstand
  • aktuelle Anschrift mit Datum seit wann in Freiburg gemeldet oder
  • bei Wegzug historische Anschrift mit Datum von wann bis wann in Freiburg gemeldet gewesen und die Zielanschrift

Internationale Aufenthaltsbescheinigung:
Die internationale Aufenthaltsbescheinigung wird in verschiedenen Sprachen ausgestellt.
Inhalt:

  • persönliche Daten (Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort)
  • Familienstand
  • Geschlecht
  • Religion
  • Staatsangehörigkeit
  • aktuelle Anschrift mit Datum seit wann in Freiburg gemeldet
    oder bei Wegzug
  • historische Anschrift mit Datum von wann bis wann in Freiburg gemeldet gewesen

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Eine Meldebescheinigung kann nur beantragen, wer in Freiburg gemeldet ist oder gemeldet war.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle schriftlich, online oder persönlich mit Termin beantragen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Ausweisdokument, ggfs. Nachweis Sozialleistungen
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen: Ausweisdokument, ggfs. Nachweis Sozialleistungen

Kosten

Eine Bescheinigung aus dem Melderegister ist in der Regel gebührenpflichtig.
Die Gebühr beträgt jeweils 8,00 Euro.

In folgenden Fällen ist die Meldebescheinigung kostenlos:

  • Meldebescheinigung als digitales Dokument (über Service-BW)
  • Meldebescheinigung für Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld oder Grundsicherung, Wohngeld)
  • Meldebescheinigung für Rentenzwecke (Lebensbescheinigung)
  • Meldebescheinigung für Kindergeld oder Elterngeld, Antrag auf Gebührenbefreiung bei der GEZ

Hinweise

Meldebescheinigungen, die über Service-BW beantragt werden, enthalten keine Unterschrift und kein Siegel. Sie können daher nicht zur Vorlage bei ausländischen Behörden verwendet werden (Apostille).

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 26.02.2024 freigegeben.