Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Rechtsgrundlage
§ 17 BMG
§ 33 BMG
Zugehörige Leistungen
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb Freiburgs melden
- Meldebescheinigung beantragen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen
- Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
- Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz geltend machen (Übermittlungssperre Melderegister)
- Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Wohnung abmelden
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.