Home Service Service A-Z
Leistungen
de.kdrs.cms.servicebw.services.LeistungenCmsService@4696389b

Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen

Tätigkeiten als Unternehmer im Bewachungsgewerbe (z.B. im Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis ausüben. Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben, die Freiheit, das Eigentum oder den Besitz fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, beispielsweise:

  • herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung
  • Veranstaltungsdienst
  • Fluggastkontrolle
  • Durchführung von Geld- und Werttransporten
  • Personenschutz
  • Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken und anderen Anlagen der Energieversorgung

Hinweis: Für die Tätigkeit der Beschäftigten eines Bewachungsunternehmers, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben betraut sind (Bewachungspersonal, Wachpersonen), gelten besondere Regelungen; sie benötigen keine Erlaubnis, müssen aber bestimmte persönliche Anforderungen erfüllen. Als Bewachungsunternehmer müssen sie diese Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit der zuständigen Stelle melden.

Tipp: Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Gewerbebehörden oder bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:

 

Sie haben die für den Gewerbebetrieb

  • erforderliche Zuverlässigkeit und
  • die erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten.

 

 Nachweis

  • Ihrer persönlichen Sachkunde und
  • einer Haftpflichtversicherung nach § 6 Bewachungsverordnung (BewachV)

 

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen überprüfen wir anhand der vollständig eingereichten Unterlagen im Laufe des Antragsverfahrens.

Verfahrensablauf

Durch Abgabe des beigefügten Antrags sowie der dort aufgeführten Unterlagen können Sie einen Antrag auf Erteilung stellen. Anhand der eingereichten Unterlagen überprüfen wir, ob die gesetzlichen Erteilungsvoraussetzungen gegeben sind.

 

Nach Antragstellung können einzelne Unterlagen im Verfahren noch nachgereicht werden. Eine endgültige Entscheidung kann aber erst bei Vorliegen aller Antragsunterlagen getroffen werden.

Fristen

unbefristet

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular Bewachererlaubnis

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der aktuellen Gebührensatzung der Stadt Freiburg

Hinweise

Tipp:

  • Rückfragen vor Antragstellung telefonisch klären
  • Antragstellung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 05.03.2020 freigegeben.