Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
Tätigkeiten als Unternehmer im Bewachungsgewerbe (z.B. im Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis ausüben. Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben, die Freiheit, das Eigentum oder den Besitz fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, beispielsweise:
- herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung
- Veranstaltungsdienst
- Fluggastkontrolle
- Durchführung von Geld- und Werttransporten
- Personenschutz
- Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken und anderen Anlagen der Energieversorgung
Hinweis: Für die Tätigkeit der Beschäftigten eines Bewachungsunternehmers, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben betraut sind (Bewachungspersonal, Wachpersonen), gelten besondere Regelungen; sie benötigen keine Erlaubnis, müssen aber bestimmte persönliche Anforderungen erfüllen. Als Bewachungsunternehmer müssen sie diese Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit der zuständigen Stelle melden.
Tipp: Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Gewerbebehörden oder bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:
Sie haben die für den Gewerbebetrieb
- erforderliche Zuverlässigkeit und
- die erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten.
Nachweis
- Ihrer persönlichen Sachkunde und
- einer Haftpflichtversicherung nach § 6 Bewachungsverordnung (BewachV)
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen überprüfen wir anhand der vollständig eingereichten Unterlagen im Laufe des Antragsverfahrens.
Verfahrensablauf
Durch Abgabe des beigefügten Antrags sowie der dort aufgeführten Unterlagen können Sie einen Antrag auf Erteilung stellen. Anhand der eingereichten Unterlagen überprüfen wir, ob die gesetzlichen Erteilungsvoraussetzungen gegeben sind.
Nach Antragstellung können einzelne Unterlagen im Verfahren noch nachgereicht werden. Eine endgültige Entscheidung kann aber erst bei Vorliegen aller Antragsunterlagen getroffen werden.
Fristen
unbefristet
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular Bewachererlaubnis
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der aktuellen Gebührensatzung der Stadt Freiburg.
Hinweise
Tipp:
- Rückfragen vor Antragstellung telefonisch klären
- Antragstellung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 05.03.2020 freigegeben.