Erlaubnispflichtige Gewerbe
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich wie Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse.
Folgende gewerbliche Tätigkeiten sind beispielsweise erlaubnispflichtig:
- Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften mit Alkoholausschank
- Betrieb von Taxiunternehmen
- Finanzanlagenvermittler
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Makler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, häufig auch Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Zugehörige Leistungen
- Betrieb einer Apotheke beantragen
- Betrieb von Krankentransporten - Genehmigung beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Einfuhr von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen
- Energieversorgung - Genehmigung des Netzbetriebs (Land) beantragen
- Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen beantragen
- Erlaubnis für eine Privatkrankenanstalt beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe – Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe – Erlaubnis für gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang beantragen
- Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis beantragen
- Finanzdienstleistungen (Kreditwesengesetz) - Erlaubnis beantragen
- Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Güterkraftverkehr – Antrag für eine Genehmigung für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler, Wohnimmobilienverwalter (ohne Immobiliar-Verbraucherdarlehen) - Erlaubnis beantragen
- Mietwagen – Genehmigung beantragen
- Pfandleiher oder Pfandvermittler - Erlaubnis beantragen
- Produktakzessorische Versicherungsvermittler- Erlaubnisbefreiung beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Sondernutzung von Straßen / Plätzen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
- Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen
- Taxi – Genehmigung beantragen
- Versicherungsvermittler und Versicherungsberater - Erlaubnis für Tätigkeit beantragen
- Versteigerungen - Erlaubnis beantragen
- Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat ihn am 11.06.2024 freigegeben.