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Leistungen

Taxi – Genehmigung beantragen

Sie möchten gewerblich Personen mit Taxen befördern? Dafür benötigen Sie eine Taxigenehmigung.

Neubewerber oder Neubewerberinnen erhalten die Genehmigung für längstens zwei Jahre. Eine Wiedererteilung erhalten Sie für längstens fünf Jahre.

Inhaberinnen und Inhaber einer Taxigenehmigung haben folgende Pflichten:

  • Betriebspflicht
    Sie müssen den Betrieb aufrechterhalten, falls erforderlich auch bei Nacht.
  • Beförderungspflicht
    Sie dürfen Fahrten (auch kurze) nur ablehnen, wenn der Fahrerin oder dem Fahrer die Beförderung nicht zuzumuten ist, z.B. bei stark alkoholisierten Personen.
  • Tarifpflicht
    Innerhalb des für Sie geltenden Pflichtfahrgebietes richtet sich der Preis für eine Fahrt nach den örtlich verordneten Beförderungsentgelten. Pflichtfahrgebiet ist üblicherweise der Stadt- oder Landkreis des Betriebssitzes.

Die Ausstattung der Taxen ist vorgeschrieben. Es gelten folgende Bestimmungen:

  • Das Auto muss mit einem Dachzeichen ausgestattet sein.
  • Im Heckfenster müssen Sie die von der Genehmigungsbehörde vergebene Ordnungsnummer führen.
  • Die Farbgebung für Taxen ist gesetzlich vorgeschrieben (hellelfenbein).
    Sie können diese wegen allgemein geltender Ausnahmegenehmigungen der Regierungspräsidien durch jede andere Farbe ersetzen. Die Abweichung müssen Sie der zuständigen Genehmigungsbehörde mitteilen. Diese vermerkt sie in der Genehmigungsurkunde. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Freiburg über die Genehmigung von Ausnahmen von der vorgeschriebenen Taxifarbe.
  • Im Wageninneren müssen Sie an gut sichtbarer Stelle die Unternehmeranschrift anbringen.
  • Der Fahrpreisanzeiger muss für die Fahrgäste sichtbar den Fahrpreis anzeigen.

Taxen dürfen an den dafür vorgesehenen Taxiständen stehen und von Personen angefordert werden, und zwar auf der Straße oder am Betriebssitz des Unternehmers.

Wollen Sie Personen mit Mietwagen befördern, benötigen Sie eine Mietwagengenehmigung.