Leistungen
Abwasserbeseitigung - dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser beantragen oder anzeigen
Onlineantrag und Formulare
Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind zunächst berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser der Kommune (Eigenbetrieb Stadtentwässerung Freiburg) zu überlassen.
Diese Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinden entfällt allerdings für Niederschlagswasser, welches dezentral und schadlos beseitigt wird.
Dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung bedeutet, dass Regenwasser
- versickert oder
- ortsnah in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet wird.
Bei Neubaumaßnahmen gilt gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) der Grundsatz der schadlosen, dezentralen Beseitigung von Niederschlagswasser, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Falls die örtlichen Verhältnisse es zulassen (z. B. ausreichende Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds; keine Hanglage), ist in der Stadt Freiburg anfallendes Niederschlagwasser i.d.R. dezentral über mind. 30 cm mächtigen, mit Gras bewachsenen Oberboden schadlos zu versickern.