Leistungen
Melderegister - Auskunftssperre beantragen
Onlineantrag und Formulare
Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass die Meldebehörde Ihrer Wohnortgemeinde nur nach erfolgter Anhörung eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) zu Ihren Daten erteilt.
Tipp: Sie möchten nur die Weitergabe Ihrer Daten verhindern an:
- Adressbuchverlage
- Presse, Rundfunk und Mandatsträger zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
- Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen
- die Bundeswehr
Für diese Fälle reicht es aus, wenn Sie Widerspruch gegen die Auskunftserteilung einlegen. Für einen solchen Widerspruch sind keine Begründung und kein schutzwürdiges Interesse erforderlich.