Leistungen
Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler, Wohnimmobilienverwalter (ohne Immobiliar-Verbraucherdarlehen) - Erlaubnis beantragen
Für das Ausüben folgender Tätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis: eine Maklertätigkeit, die Vermittlung von Darlehen, die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen oder die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter. Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder sonstiger Finanzierungshilfen benötigen Sie eine andere, gesonderte Erlaubnis.
Eine Erlaubnis ist erforderlich für
das gewerbsmäßige Vermitteln von Verträgen über
- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, den Verkauf, die Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden,
- gewerbliche Räume, Wohnräume,
- alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete, also auch Wohnungs- und Zimmervermittlung,
- Darlehen, Finanzierungen (außer Immobilien für Verbraucher), Kredite,
diejenigen, die gewerbsmäßig als
- Bauträger oder Bauträgerin tätig sein wollen, also Bauvorhaben als Bauherr oder Bauherrin im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Erwerberinnen, Mietern, Mieterinnen, Pächtern, Pächterinnen oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern beziehungsweise Bewerberinnen um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden wollen, oder als
- Baubetreuer oder Baubetreuerin tätig sein wollen, also Bauvorhaben als Baubetreuer beziehungsweise Baubetreuerin im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen wollen
und diejenigen, die als
- Wohnimmobilienverwalter oder Hausverwalter tätig sein wollen.