Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 2: Errichtung eines Bürogebäudes am Südeingang des Freiburger Messegeländes

Neuer Messplatz 3 | Brühl

Bauherr*in: Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co.KG(FWTM)

Projektentwickler*in: Unmüssig Bauträgergesellschaft Baden mbH

Planverfasser*in:  wwa wöhr heugenhauser architekten, München

Protokoll

Das vorgestellte Projekt unterliegt besonderen baurechtlichen, ökonomischen und zeitlichen Zwängen und Bedingungen, die eine vertiefende Behandlung im Gestaltungsbeirat nur eingeschränkt ermöglichen. Für die weitere Bearbeitung regt der Beirat an, bestimmte städtebauliche, architektonische und freiraumplanerische Aspekte vertiefend zu betrachten und in die weitere Planung miteinzubeziehen:
Die gesamte Neubaumaßnahme sollte im Kontext der angrenzenden Bereiche wie Messe, Flughafen, Universitätserweiterung, Stadionneubau und dem gegenüberliegenden Bahngelände behandelt werden.
Ein besonderer Schwerpunkt sollte dabei die Betrachtung der künftigen Ein- und Zugänge bilden.
Zu beachten ist die im B-Plan festgelegte und auch in den Entwürfen gezeigte Fuge zwischen den beiden Gebäudeteilen. Diese sollte breit ausgebildet werden, einen „Zielpunkt“ haben und eine adäquate planerische Ausformulierung hinsichtlich ihrer Erschließungsfunktion, als Sichtachse und als Aussichtspunkt besitzen.
Die Fassadenausbildung zur Messe und zur Emmy-Noether-Straße sollte überprüft werden. Eine Aufwertung der Fassade und auch der Sockelausbildung zur Messe hin wäre sehr wünschenswert.
Ebenso sollte sichergestellt sein, dass der zweite Baukörper höhengleich anschließt.
Bedingt durch eine neue und differenziertere Erschließung sollte es ggfs. möglich sein, eine veränderte proportionale Aufteilung der beiden Baukörper vorzunehmen und auf die „Spitzwinkligkeit“ an den Kopfseiten der Baukörper zu verzichten.
Ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan, ggfs. Masterplan sollte aufgestellt werden.
Aufgrund der genannten Aspekte und Zwänge empfiehlt der Gestaltungsbeirat keine Wiedervorlage des Projekts. Die weitere Abstimmung sollte direkt mit dem Stadtplanungsamt erfolgen.
Das Interesse an einer hochwertigen Architektur an diesem Standort wird von allen Beteiligten bestätigt.