Vergünstigungen für den ÖPNV

Das Sozialticket

Symbolbild: Straßenbahn am Theater

Für Empfänger*innen von Sozialleistungen gibt es Vergünstigungen für das Deutschland-Ticket. Statt aktuell 58 Euro müssen Sie nur 33 Euro zahlen. Sollten Sie den öffentlichen Nahverkehr nur ab und zu nutzen können Sie alternativ eine 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1 vergünstigt erwerben. Hier liegt der Eigenanteil bei 11 Euro statt 21,30 Euro.
 

Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe des von Ihnen zu bezahlenden Eigenanteils durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats ändern kann. Die Angaben zur Höhe des Eigenanteils dienen daher lediglich zu Ihrer Information und sind rechtlich nicht bindend.

Auf dieser Seite erklären wir, wer einen Anspruch auf die Vergünstigung hat und wie sie beantragt werden kann.

Wer ist berechtigt?

Ein Anrecht auf die vergünstigten Tickets haben Empfänger*innen  von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende), dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Wohngeldgesetz. Ausgenommen sind Schüler*innen und Bezieher*innen von einmaligen Leistungen wie zum Beispiel der Übernahme von Bestattungskosten oder die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen. Wer kann kein Sozialticket bekommen?

Wo kann man ein Sozialticket beantragen?

Sie müssen das Sozialticket dort beantragen, wo Sie auch Ihre anderen Leistungen beantragt haben; also entweder beim Amt für Soziales, beim Jobcenter, beim Amt für Migration und Integration oder bei der Wohngeldstelle.

Die für Sie zuständige Stelle prüft den Antrag und schickt Ihnen eine Berechtigungskarte mit Coupons zu, mit denen Sie sich jeweils entweder ein Deutschland-Ticket oder eine 2x4-FahrtenKarte (Preisstufe 1) vergünstigt kaufen können.

Das Deutschland-Ticket kann nur über das AboOnline-Portal der VAG oder über ein Formular direkt im Kundenzentrum Pluspunkt bestellt werden. Weitere Infos dazu hat die VAG hier zusammengestellt.

Die 2x4 FahrtenKarte können Sie an allen Verkaufsstellen der VAG erwerben. Wo diese Verkaufsstellen sind, können Sie auf vag-freiburg.de/tickets-kaufen/verkaufsstellen sehen.

Antragsformulare

Was gibt es für Fahrkarten?

Sie können zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen:

  • Das eingeführte Deutschland-Ticket ist gültig im Nahverkehr in ganz Deutschland. Es ist ein persönlicher Fahrschein ohne Mitnahmeregelung und ohne Übertragbarkeit. Sie schließen mit der VAG Freiburg einen Vertrag ab. Jeden Monat werden aktuell 33 Euro von Ihrem Konto abgebucht. Das Abonnement kann monatlich gekündigt werden.
  • Wenn Sie nur gelegentlich Bus und Bahn fahren, können Sie sich anstelle des Deutschland-Tickets für eine 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1 entscheiden. Hier beträgt Ihr Eigenanteil aktuell 11 Euro.
  • Bis Dezember 2024 gab es auch die Möglichkeit eine RegioKarte Basis vergünstigt zu erwerben. Für die bis dahin ausgegebenen Coupons ist dies weiterhin noch möglich. Für diese Variante liegt der Eigenanteil derzeit bei 43 Euro.

Weitere Fragen und Antworten

Hier finden Sie alle Infos zum Sozialticket.

Welche Fahrscheine können mit den Coupons vergünstigt gekauft werden?

Die Coupons können zum Abschluss eines Abos für ein Deutschland-Ticket oder für den Kauf einer 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1 eingelöst werden. Der Teil der Berechtigungskarte mit dem Namensfeld muss dabei immer vorgelegt werden. Das Deutschland-Ticket ermöglicht für einen Kalendermonat die Nutzung von Bus und Bahn ohne Mitnahmemöglichkeit.

Bis Dezember 2024 gab es auch die Möglichkeit eine RegioKarte Basis vergünstigt zu erwerben. Für die bis dahin ausgegebenen Coupons ist dies weiterhin noch möglich.

Wo bekommt man einen Antrag?

Anträge werden vom Amt für Soziales (AfS), Amt für Migration und Integration (AMI) und dem Jobcenter direkt an die Anspruchsberechtigten versendet und stehen als Download auf dieser Homepage bereit. Wichtig ist, dass der Antrag dort gestellt wird, wo bereits Leistungen bezogen werden.

Braucht man Unterlagen für den Antrag?

Nein, außer dem Antrag sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Wo kann man den Antrag hinsenden/abgeben?

Das Amt, welches jeweils für die Sozialleistungen zuständig ist, bearbeitet auch den Antrag auf ein Sozialticket.

Wann erhält man Nachricht zum Antrag?

Eine generelle Aussage zur Bearbeitungsdauer ist nicht möglich, dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Dienststellen bemühen sich aber um kurze Bearbeitungszeiten.

Wie sehen die Sozialtickets aus?

Das Sozialticket ist eine Vergünstigung für reguläre Fahrscheine (Deutschland-Ticket bzw. 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1). Wenn der Antrag bewilligt wird, werden Coupons ausgegeben.

Die Berechtigungskarten enthalten Informationen über Name und Adressdaten der Berechtigten. Die Berechtigungskarten mit dem Namensfeld gelten als Nachweis für die Berechtigung. Die Coupons können beim Kauf regulärer Tickets eingelöst werden. Niemand soll erkennen können, ob ein Fahrgast mit einer bezuschussten  Fahrkarte fährt. Das Verkaufspersonal der VAG prüft den Coupon und darf die vergünstigten Tickets nur verkaufen, wenn die Berechtigungskarte mit dem Namensfeld vorgelegt wird.

Welche Fahrscheine können mit den Coupons vergünstigt gekauft werden?

Die Coupons können für den Abschluss eines Abos für ein Deutschland-Tickets oder für den Kauf einer 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1 eingelöst werden.
Der obere Teil der Berechtigungskarte mit dem Namensfeld muss dabei immer vorgelegt werden.

Bis Dezember 2024 gab es auch die Möglichkeit eine RegioKarte Basis vergünstigt zu erwerben. Für die bis dahin ausgegebenen Coupons ist dies weiterhin noch möglich.

Ab wann kann man rabattierte Fahrscheine kaufen?

Mit dem Bewilligungsschreiben erhalten Sie Berechtigungscoupons. Diese können Sie ab Erhalt direkt für den Kauf von bezuschussten Fahrkarten verwenden. Bitte beachten Sie, dass es beim Deutschland-Ticket aufgrund des Abo-Verfahrens einen Vorlauf von ca. einem Monat gibt.

Wo kann man die Coupons gegen Fahrscheine einlösen?

Das Deutschland-Ticket kann nur über das AboOnline-Portal der VAG oder über ein Formular direkt im Kundenzentrum Pluspunkt bestellt werden. Weitere Infos dazu hat die VAG hier zusammengestellt. (508,9 KB)

Die 2x4 FahrtenKarte (Preisstufe 1) können Sie an allen Verkaufsstellen der VAG erwerben. Wo diese Verkaufsstellen sind, können Sie auf vag-freiburg.de/tickets-kaufen/verkaufsstellen sehen.

Wie wird entschieden, ob der Coupon für das Deutschland-Ticket oder eine 2x4-FahrtenKarte gelten soll?

Auf jedem Coupon befinden sich jeweils Kästchen. Vor dem Kauf müssen Sie die gewünschte Fahrkarte ankreuzen.

Bis Dezember 2024 gab es auch die Möglichkeit eine RegioKarte Basis vergünstigt zu erwerben. Für die bis dahin ausgegebenen Coupons ist dies weiterhin noch möglich.

Muss man bei der Fahrt mit dem Sozialticket etwas beachten?

Bei den rabattierten Fahrscheinen handelt es sich um ganz normale Fahrscheine (Deutschland-Ticket oder eine 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1). Es gelten daher auch die allgemeinen  Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Regio-Verkehrsverbundes Freiburg (RVF).

Wichtig: Das Deutschland-Ticket ist persönlich. Sie müssen mit einem Ausweis belegen können, dass Sie die betreffende Person sind, deren Name auf dem Deutschland-Ticket vermerkt ist. Die Karte ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Darf man das Ticket verkaufen?

Es handelt sich um eine personenbezogene Sozialleistung. Ein Verkauf der bezuschussten Fahrkarten ist nicht zulässig.

Kann man statt Tickets auch Geld bekommen?

Nein, die Bezuschussung dient dazu, den Anspruchsberechtigten die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu erleichtern.

Was ist, wenn man noch Coupons hat, aber keine Leistungen mehr bezieht?

Die Berechtigungscoupons dürfen nur solange eingelöst werden, wie man auch tatsächlich zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehört, d.h. auch Sozialleistungen erhält. Falls dies nicht mehr der Fall ist, aber noch für die folgenden Monate Berechtigungscoupons vorhanden sind, dürfen diese nicht mehr eingelöst werden.

Wie geht es weiter, wenn der Bewilligungszeitraum vorbei ist?

Sofern Sie weiterhin einen Anspruch haben, können Sie erneut einen Antrag stellen.

Was kosten die vergünstigten Tickets?

Ihr Eigenanteil für das Deutschland-Ticket beträgt aktuell 33 Euro. Bei der RegioKarte Basis liegt er aktuell bei 43 Euro und für eine 2x4-FahrtenKarte der Preisstufe 1 bei 11 Euro.

Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe des von Ihnen zu bezahlenden Eigenanteils durch einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss ändern kann. Die Angaben zur Höhe des Eigenanteils dienen daher lediglich zu Ihrer Information und sind rechtlich nicht bindend.

Wer kann kein Sozialticket bekommen?

Kein Sozialticket erhalten diejenigen Personen, die keine Sozialleistungen erhalten, oder deren Fahrtkostenzuschuss anderweitig über Sozialleistungen abgegolten wird. Sie haben auch keinen Anspruch, wenn Sie ein Merkzeichen G und/oder aG, Gl, H, Bl im Behindertenausweis haben, da damit bereits eine Wertmarke zur Nutzung des Nahverkehrs erworben werden kann.

Wer grundsätzlich einen Anspruch auf Schülerbeförderung hat, kann keine Berechtigungscoupons für den Erwerb eines "Sozialtickets" nutzen. Schülerinnen und Schüler können im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe Vergünstigungen erhalten. Nähere Informationen gibt es unter www.freiburg.de/bildung-teilhabe

Informationen über das Deutschland-Ticket JugendBW gibt es unter rvf.de/fahrkarten-tarife/monatskarten-abos/schueler-azubis-kinder.