Ausschreibung von Projektmitteln zur Förderung von Angeboten und Projekten mit Stadtteil- und Sozialraumbezug
Das Amt für Soziales (AfS) schreibt erneut Projektmittel in Höhe von 100.000 Euro für den aktuellen Doppelhaushalt 2025/ 2026, vorbehaltlich der endgültigen Bewilligung des Regierungspräsidiums aus. Förderungsfähig sind Angebote und Projekte mit unmittelbarem Stadtteil- und Sozialraumbezug, die inklusiv, generationenübergreifend bzw. interkulturell ausgerichtet sind in Höhe von maximal 15.000 Euro.
Welche Ziele sollen mit der Projektförderung erreicht werden?
- Vernetzung von Institutionen und Initiativen im Stadtteil bzw. Sozialraum, indem Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen ausgebaut werden, welche die Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung des Stadtteils fördern und stärken.
- Umsetzung von Projekten und Bereitstellung von Angeboten für ein generationenübergreifendes, inklusives und/ oder interkulturelles Miteinander im Stadtteil bzw. Sozialraum.
- Förderung der Identifikation der Bewohner*innen mit ihrem Stadtteil durch Schaffung spezifischer Begegnungsmöglichkeiten und Ermöglichung von Teilhabe am Stadtteilleben.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge können von allen Institutionen, Initiativen, Einrichtungen und Gruppierungen mit einer gemeinwohlorientierten Zielrichtung gestellt werden. Voraussetzung für die Projektmittelvergabe ist, dass in einem Projekt mindestens eine der folgenden Einrichtungsarten vertreten ist (Antragsstellung oder Kooperationspartner*in):
- Einrichtungen der Quartiersarbeit
- Einrichtungen aus der Arbeit mit Senior*innen
Wer soll von dem Angebot/Projekt profitieren?
Zielgruppe der Projekte sollen grundsätzlich die Bewohner*innen eines Stadtteils/ Sozialraums sein.
Welche Voraussetzungen muss das Projekt erfüllen?
- Wer einen Antrag stellt, muss mindestens eine Kooperation mit einer Institution aus dem Bereich Quartiersarbeit oder der Arbeit mit Senior*innen vorweisen.
- Das zu entwickelnde Angebot/ Projekt ist bedarfsorientiert und im Stadtteil/ Sozialraum noch nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße vorhanden.
- Das Projekt darf noch nicht begonnen haben (Ausnahme: Folgeanträge, die auf den Erfahrungen einer vorangegangenen Projektlaufzeit aufbauen und in denen eine Weiterentwicklung zu erkennen ist).
- Das Angebot/ Projekt ist diversitätssensibel angelegt, d. h. die unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse von Menschen diverser Lebensrealitäten werden im Sinne des AGG berücksichtigt.
- Das Angebot/ Projekt beinhaltet mindestens zwei der nachfolgend genannten Schwerpunkte:
- inklusiv (Angebote und Projekte, welche die besonderen Bedürfnisse von Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen berücksichtigen)
- generationenübergreifend (Angebote und Projekte, die Menschen verschiedenen Alters, z. B. Senior*innen mit Kindern zusammenbringen jedoch mind. zwei Generationen)
- interkulturell (Angebote und Projekte, die Menschen mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund verbinden)
Was kann beantragt werden? (siehe Merkblatt)
- Projektbezogene Personalkosten
- Projektbezogen Sachkosten (Projektbedarf, Verbrauchsmaterial, Fahrtkosten etc.)
- Förderbetrag: max. 15.000 EUR pro Antrag. Der Förderbetrag für Mikroprojekte beläuft sich auf max. 5.000 EUR pro Antrag (Kürzungen gegenüber ursprünglichen Antragssumme behält sich das AfS vor)
Eine Verlängerung bestehender Projekte ist nicht möglich. Projektträger*innen vorheriger Förderperioden können unter den o. g. Voraussetzungen einen Folgeantrag stellen, der eine Weiterentwicklung des Angebots aufgrund der in der vorherigen Projektlaufzeit gemachten Erfahrungen verdeutlicht.
Welche Fristen sind zu berücksichtigen und wie läuft die Antragstellung für Projekte bis EUR 15.000?
Bewerbungsschluss 25.05.2025
Förderbescheide i. d. R. spätestens zwei Monate nach Antragstellung
Projektbeginn variabel, voraussichtlich ab September 2025
Projektende spätestens 31.12.2026
Projektlaufzeit Kann je nach Projektstart variieren – bis max. 31.12.2026
Welche Fristen sind zu berücksichtigen und wie läuft die Antragstellung für Mikroprojekte bis EUR 5.000?
Ausschreibungsfrist voraussichtlich im Zeitraum zwischen September 2025 bis 31.03.2026
Förderbescheide bei Bewilligung, i. d. R. spätestens vier bis sechs Wochen nach Antragstellung
Der Antrag kann in Papierform oder als PDF-Datei per E-Mail eingereicht werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Projektbeginn variabel
Projektlaufzeit variabel, max. bis 31.12.2026
Hinweis: Unter der Voraussetzung, dass nach der ersten Antragsperiode (Ende 25.05.2025) Restgelder zur Verfügung stehen, wird ein zusätzliches Ausschreibungsverfahren zur Förderung von Mikro-Projekten i. H. v. max. EUR 5.000 eingeleitet.
E-Mail: quartiersmanagement@freiburg.de
Bitte verwenden Sie für Projektanträge ausschließlich das beigefügte Antragsformular (1,049 MB).
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Welche Nachweise müssen nach Abschluss des Projektes vorgelegt werden?
Spätestens drei Monate nach Projektende ist ein standardisierter Verwendungsnachweis mit Finanz- und Sachbericht vorzulegen (Formular wird mit dem Zuwendungsbescheid zugeschickt).
Ihre Ansprechpartnerinnen für inhaltliche Fragen
- Projekte mit Schwerpunkt Senior*innen
Frau Schwab (AfS, Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt), Tel. 201-3032, E-Mail: seniorenbuero@freiburg.de - Zielgruppenübergreifende Projekte im Stadtteil/ Sozialraum
Frau Brauße (AfS, Geschäftsstelle Kommunales Quartiersmanagement), Tel. 201-3843, E-Mail: quartiersmanagement@freiburg.de