Schutz gegen Hochwasser
Gewässerausbau rechtmäßig
Im Verfahren um den Gewässerausbau im Gebiet des neuen Stadtteils Dietenbach hat der VGH die Klage eines Umweltverbandes abgewiesen. Die Urteilsgründe decken sich weitgehend mit der bereits im Februar 2022 ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, die es der Stadt ermöglicht hatte, den Gewässerausbau durchzuführen.
Nach weitgehendem Abschluss der Bauarbeiten ist das zukünftige Baugebiet Dietenbach seit Herbst 2023 hochwasserfrei. Gegen diesen Gewässerausbau hatte ein Freiburger Umweltverband geklagt. Seine Argumentation, der Gewässerausbau dürfe nicht zum Schutz zukünftiger Siedlungen erfolgen, hat der VGH vollumfänglich zurückgewiesen und damit die Rechtsauffassung der Stadt bestätigt. Der von der Stadt geltend gemachte Wohnraumbedarf liege vor und rechtfertige den Gewässerausbau. Es erfolge ein Eingriff, aber keine Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen. Das Retentionsvolumen bleibe insgesamt erhalten, ausreichend Vorsorge werde sowohl für das 100-jährige, als auch für ein 1000-jähriges Hochwasser getroffen. Die im Planfeststellungsbeschluss ausgesprochenen naturschutzrechtlichen Ausnahmeentscheidungen seien nicht zu beanstanden.